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Verkehr verursacht NOx- und Feinstaub-Belastungen. Mediziner und Wissenschaftler kritisieren jetzt die Angstmache. Ihre Argumente sind bestechend.

27. Jänner 2019 / 11:22 Uhr

Lungenfachärzte zweifeln an gesundheitlicher Gefahr durch Feinstaub und NOX

Laut Umweltbundesamt sollen jedes Jahr etwa 100.000 Menschen in Deutschland an Stickstoffoxid- (NOx) und Feinstaub-Belastungen sterben. In einer Stellungnahme kritisieren nun vier Forscher aus den Bereichen Medizin, Verkehr und Motorenentwicklung die Angaben von Weltgesundheitsorganisation, Europäischer Union und Umweltbundesamt. Der Kritik schlossen sich 110 anerkannte Mediziner und Wissenschaftler an.

“Extrem einseitige Interpretation”

In der Stellungnahme erklären die Wissenschaftler, dass den hohen Todeszahlen vermutlich ein systematischer Fehler bei der Datenerfassung zugrunde liege. “Eine genauere Analyse der Daten zeigt, dass diese extrem einseitig interpretiert wurden, immer mit der Zielvorstellung, dass Feinstaub und NOx schädlich sein müssen”, kritisieren die vier Forscher die Methodik der Datenauswertung.

Keine Meldungen über Todesfälle durch Feinstaub und NOx 

Bei der hohen Zahl an Todesfällen durch NOx– und Feinstaubbelastungen müsste sich das Phänomen “zumindest als assoziativer Faktor bei den Lungenerkrankungen” feststellen lassen. So wie die Zahlen an Lungenkrebstoten mit den Zahlen an Lungenpatienten bei Ärzten und Kliniken korrespondierten, müssten auch entsprechend zahlreiche Erkrankungen durch Feinstaub und NOx in den Arztpraxen auftauchen. Doch Kranke durch Feinstaub und NOx würden Ärzte “auch bei sorgfältiger Anamnese” so gut wie nie zu Gesicht bekommen.

Empfehlung: Rechtsvorschrift für die aktuellen Grenzwerte aussetzen

Die Forscher kommen in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass es “keine wissenschaftliche Begründung für die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und NOx” gäbe. Sie fordern eine offene Diskussion und eine Änderung der aktuellen Grenzwertvorschriften: “Die angeführten Kritikpunkte sind so gravierend, dass im Sinne der Güterabwägung sogar die Rechtsvorschrift für die aktuellen Grenzwerte ausgesetzt werden sollte.”

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