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Jeder Hundeführer sollte eine verpflichtende Prüfung ablegen, Beißkorbpflicht wäre nach Gewicht und nicht nach Rasse optimal.

2. November 2018 / 15:02 Uhr

Hundehaltung: Wie ein bundesweit einheitliches Gesetz aussehen könnte

Dem Politiker, dem Zyniker, dem Mastermind – oder doch dem Hund? Ein Sprichwort besagt “jemanden einem Maulkorb verpassen”. Was bedeutet das, Ihn kaltstellen, ihm die Meinung verwehren?! Wollen wir das mit unseren Hunden? Ihn kaltstellen, ihm die Meinung verwehren, nein wir wollen, dass er niemanden beißt und dass es zu keinen Verletzungen kommt. Der Böse soll gefälligst in seine Schranken verwiesen werden, aber was macht der Böse? Er erschießt niemanden, er sticht auch niemanden ab, er verprügelt oder missbraucht niemanden, aber wenn er sich traut, dann wehrt er sich, und wie tut er das? Er beißt zu.

Kommentar von Nikolaus Binder-Krieglstein

Will er jemanden töten? Nein niemals, er will niemanden töten, außer er wird durch falsches Training (Kampfhundeszene) dazu angeleitet. Als Diener seines Herrn wird er tun, was dieser ihm aufträgt (Schutzhundeszene) – also beißen.

Hund ist von Haus aus nicht bissig

Heute wissen wir ziemlich genau, was im Gehirn des Hundes vor sich geht. Er ist niemals auf Aggression aus. Im Gegenteil, das Gehirn des Hundes ist durch seine Konstitution auf “Will to please” getrimmt, das heißt, er will dem Menschen schön tun. Heißt, was der Hundeführer will, geschieht. Aha, das ist es also, wenn der Hundeführer will, dann beißt der Hund. Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Aber ein Funken Wahrheit steckt dahinter. Hunde die durch falsches Training gelernt haben, ihren Hundeführer zu beschützen, werden, wenn dieser zum Beispiel betrunken ist, also für den Hund nicht mehr “selbstbestimmt” ist, eventuell für diesen in den Kampfmodus wechseln.

Null Promille beim Gasse Gehen? Eine der Möglichkeiten, aber so weit darf es gar nicht kommen. Wann beißt ein Hund? Wenn er sich bedroht fühlt, wenn er Schmerzen hat, wenn ein für ihn nicht nachvollziehbares Ereignis eintritt. Wie kann ich das abwenden? Sicher nicht durch politische Zwangsmaßnahmen.

Bundesweites, einheitliches Gesetz gefragt

Das größte Problem ist, dass der Hund noch immer Ländersache ist. Hier gehört ein bundesweites, einheitliches Gesetz her. Obligatorische Leinenpflicht, außer in Freilaufzonen, bei Freilauf im urbanen Raum Beißkorbpflicht. Obligatorische Ausbildung aller Hundeführer durch Tierschutz-qualifizierte, staatlich ausgebildete Hundetrainer. Ziel dieser Ausbildung: Das richtige Führen, das Erlernen der wichtigsten Kommandos und das Umsetzen dieser. Ein Hund muss in jeder Situation abrufbar sein.

Maulkorb-Pflicht nach Gewicht festlegen

Conclusio: Einheitliches Bundesgesetz, Beratung vor der Anschaffung eines Hundes durch geschulte Trainer, jeder Hundeführer muss eine verpflichtende Prüfung, z.B. BH, ablegen. Hunde ab einem zu bestimmenden Gewicht, und nicht nach Rassen spezifiziert, haben einen Maulkorb zu tragen. Die Strafen bei Nichtbefolgen drastisch erhöhen, Qualzuchten verbieten.

Nikolaus Binder-Krieglstein ist Dipl. Zivilrechts Hunde Mediator, Tierschutz-qualifizierter staatl. geprüfter Hundetrainer, ÖJGV und ÖKV zertifizierter Hundetrainer und Leistungsrichter.

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