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Österreich wurde als “Arsch” beschimpft. Strafrechtlich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Grün-Politikerin Negar Roubani ein.

25. Oktober 2018 / 00:45 Uhr

Österreich darf als “Arsch” beschimpft werden – Strafverfahren gegen Grüne eingestellt

Groß war die Empörung, als Negar Roubani, eine Austro-Iranerin, die für die Wiener Grünen im Bezirksparlament der Brigittenau sitzt, öffentlich schrieb (inklusive Rechtschreibfehler):

tschüss österreich, du arsch! du hast jetzt eine woche zeit eine nettere version von dir selbst zu werden.

Unzensuriert.at berichtete. Doch Roubani muss deswegen keine Konsequenzen befürchten. Nach einer eingebrachten Anzeige stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein halbes Jahr später ein, weil kein tatsächlicher Grund für eine weitere Verfolgung besteht. Diese Rechtsmeinung verwundert insofern, zumal der nach dem Strafgesetz geltende Paragraph 248 – “Herabwürdigung des Staates” – erfüllt erscheint. Das Verfahren wurde dennoch “im Zweifel” eingestellt.

“Arsch” ist klare Beschimpfung

In der Sachverhaltsdarstellung, die von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei List eingebracht wurde, ist sogar ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass der Begriff “Arsch” laut dem Obersten Gerichtshof als Beschimpfung zu qualifizieren ist. Bekanntlich hat der SPÖ-Funktionär Christoph Baumgärtel den FPÖ-Obmann und nunmehrigen Vizekanzler HC Strache als “Arsch” bezeichnet und wurde dafür auch erfolgreich verklagt. Baumgärtel scheiterte durch den kompletten Instanzenweg.

Strache darf kein “Arsch” sein, Österreich doch?

Nun, während man eine Person faktisch nicht als Arsch beschimpfen darf, so muss man die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft dahingehend bewerten, dass es offensichtlich erlaubt ist, die Republik Österreich öffentlich als Arsch beschimpfen zu dürfen.

Die Kanzlei List will nun eine Änderung und Verschärfung des § 248. Konkret soll der Absatz 1 lauten:

Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten die Republik Österreich, ihre Bundesländer, ihre Gemeinden oder deren öffentlichen Einrichtungen sowie deren Organe beschimpft oder verspottet, ist mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, im Wiederholungsfall bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Was wird aus Anzeige gegen Luca Kaiser?

Man darf deshalb auch gespannt sein, wie die Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen Luca Kaiser bewerten wird? Bekanntlich hat der Sohn des Kärntner Landeshauptmannes Österreich als “Nazion” beschimpft. Es geht dabei ebenfalls um eine “Herabwürdigung des Staates”. Für ihn gilt freilich die Unschuldsvermutung. Offensichtlich kennt die Regentschaft eines “Kaisers” den Begriff der “Nation” nicht, was es auch schwer macht, das Wort richtig zu buchstabieren. Einstellung des Verfahrens “im Zweifel”?

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