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Monate nach Bekanntwerden der illegalen Doppelstaatsbürgerschaften werden Maßnahmen ergriffen.

24. November 2017 / 12:12 Uhr

Türkische Doppelstaatsbürgerschaft: Viele Feststellungsverfahren, erste Aberkennungen und Musterverfahren

Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften sind in Österreich unzulässig. Ausnahmen bestehen bislang nur für österreichische Auswanderer in Dreizehnlinden oder Dorf Tirol in Brasilien. Für Südtiroler wird sie gewünscht.

Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich illegal

Trotzdem besitzen zehntausende Türken illegal sowohl die österreichische als auch die türkische Staatsbürgerschaft. Nach der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragten sie wieder ihren zuvor zurückgelegten türkischen Pass, um daraus die Vorteile in der Türkei, wie etwa in Erb- und Immobilienangelegenheiten, und gleichzeitig die Sozialleistungen in Österreich zu lukrieren. Die Loyalität gilt in der Regel dem eigentlichen Heimatland am Bosporus. Die Türkei erlaubt diese illegale Praxis und rechtfertigt sie damit, dass dort Doppelstaatsbürgerschaften möglich sind.

Etwa 60.000 Türken mit zwei Staatsbürgerschaften

Nachdem im Zuge des türkischen Referendums im April 2017 bekannt geworden war, dass mindestens 60.000 Türken ihre eigentliche Staatsbürgerschaft wieder angenommen hatten, wurden sofort Forderungen erhoben, die österreichische wieder abzuerkennen.

Doch erst jetzt wurde in Vorarlberg in sechs und in Salzburg in zehn Fällen die österreichische Staatsbürgerschaft wegen einer illegalen Doppelstaatsbürgerschaft aberkannt. In Salzburg laufen derzeit rund 800 Feststellungsverfahren, in Kärnten 60. Da in Tirol 1838 Verdachtsfälle amtsbekannt sind, will das Land nun ein Musterverfahren durchführen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Notfalls will man bis zum Höchstgericht gehen. Ein entsprechender Bescheid wird in den nächsten Tagen ausgefertigt.

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