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Registrierkassen, Rauchverbot, Bürokratie: Die FPÖ will rot-schwarze Willkür durch Fairness ersetzen.

27. August 2017 / 13:48 Uhr

FPÖ-Wirtschaftsprogramm: Unternehmen verdienen Fairness – weg mit Belastungen

Die FPÖ mit HC Strache hat mit ihrem Wirtschaftsprogramm das Motto Fairness, Freiheit und Fortschritt vorgegeben. Zum Prinzip Fairness gehören Rechtssicherheit und Pakttreue durch den Gesetzgeber. Dieses Prinzip  hat die rot-schwarze Bundesregierung in den letzten Jahren etwa mit der Einführung des absoluten Rauchverbots oder der Registrierkassenpflicht bewusst gebrochen:

Unternehmen verdienen Fairness. Dazu zählt, dass Unternehmer dem Rechtsstaat vertrauen können und nicht Investitionsentscheidungen treffen müssen, die sich dann durch nachträgliche Gesetzesänderungen als sinnlos erweisen. Kaum hatten die Lokale im Sinne der Nichtraucherschutzregelung Raucher- und Nichtraucherbereiche in den Gaststätten getrennt und rechtskonform umgebaut, entschied die Regierung, ein völliges Rauchverbot ab Mai 2018 zu erlassen – was die Investitionen nutzlos macht und die traditionelle österreichische Wirtshauskultur existentiell gefährdet. Die FPÖ fordert daher, auf das völlige Rauchverbot zu verzichten und die räumliche Trennung beizubehalten. Unternehmer, die keine Raucher in ihrem Lokal wollen, können ja schon jetzt ein völliges Rauchverbot erlassen.

Ein weiteres Beispiel für einen Vertrauensbruch durch den Gesetzgeber ist die Registrierkassenpflicht. Hier äußerte der Finanzminister mögliche Steuerhinterziehungen im Ausmaß von 900 Millionen Euro. Sämtliche durch Registrierkassenpflicht und Nachrüstungen entstandenen Kosten wurden auf die Unternehmen abgewälzt.

FPÖ-Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen

Die FPÖ setzt daher nachhaltige Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen und zur Ankurbelung der heimischen Wirtschaft auf die Agenda:

Deutliche Senkung der Arbeitszusatzkosten (verharmlosend „Lohnnebenkosten“ genannt), Reduktion des KöSt-Satzes für nicht entnommene Gewinne von 25 Prozent auf 12,5 Prozent bei gleichzeitiger Anpassung an die ESt-Tarifstufen Streichung der Mindest-KöSt, sofortige Abschaffung der „kalten Progression“ bei Steuerfreibeträgen.

Langfristig echte Steuerfreiheit für nicht entnommene und reinvestierte Gewinne,

Deutliche Erhöhung des Steuerfreibetrages bei Betriebsübergaben,

Drastische Vereinfachung des Steuerrechts und Abgabenrechts,

Abschaffung von Bagatellsteuern wie Werbeabgabe, Schaumweinsteuer,

Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren,

Vorsteuerabzug für alle betrieblich genutzten Fahrzeuge (EUrechtskonform),

Finanzierung der Unternehmen erleichtern und sicherstellen,

Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für Eigenkapital sowie

Wiedereinführung von Investitionsfreibeträgen.

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