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Die Richter in Strassburg hielten auch das belgische Gesetz für rechtens, das Frauen das Tragen eines Gesichtsschleiers auf der Straße verbietet.

13. Juli 2017 / 08:12 Uhr

Europäischer Gerichtshof weist Klage von Mosleminnen ab – Schleierverbot rechtens

Verändert sich nun das Straßenbild in Europa, speziell in Städten, die von moslemischen Einwanderern geprägt sind? Die Möglichkeit dazu gibt es nun sogar von höchster Stelle: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag bereits zum zweiten Mal bestätigt, dass Frauen untersagt werden dürfe, auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen.

Verbote in Frankreich und Belgien

Dass damit das Aus für Burka oder Nikab im Abendland besiegelt ist, davon kann keine Rede sein. Denn diesbezügliche Verbote gibt es bisher nur in Frankreich und in Belgien, wo es seit Mitte 2011 nicht mehr erlaubt ist, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedecken.

Frankreich war Vorreiter gegen diesen moslemischen Brauch, der hierzulande für Aufregung, Unverständnis und ständige Diskussionen sorgt. Das Land führte im April 2011 das Vollverschleierungsverbot ein. Das passte den Fundamentalisten natürlich nicht, weshalb sie beim EGMR klagten. Ohne Erfolg. Im Juli 2014 sagten die Richter in Strassburg, dass das französische Burka-Verbot rechtens ist.

Mosleminnen sahen sich in Religionsfreiheit verletzt

Diesmal wurde das belgische Gesetz verhandelt. Ähnlich wie in Frankreich müssen moslemische Frauen, die trotz Verbotes einen Gesichtsschleier tragen, mit Geld- und Haftstrafen rechnen. Zwei Mosleminnen, die angaben, aus religiösen Gründen einen Nikab zu tragen und sich durch das belgische Gesetz diskriminiert und in ihrer Religionsfreiheit sowie in ihrer Privatsphäre verletzt sahen, reichten in Strassburg Klage ein.

Damit kamen sie aber nicht durch. Die EGMR-Richter urteilten für das belgische Gesetz. Es sei für eine demokratische Gesellschaft notwendig und damit würden die Rechte und Freiheiten von Dritten geschützt.

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