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Führt Wohngsvermittlungs-Plattform Airbnb Geschäftspartner in eine Gebührenfalle?

11. Juli 2017 / 15:00 Uhr

Wohnungsvermietungs-Plattform Airbnb mit Gebührenfalle?

Internationale Geschäftsvermittlungs-Plattformen sind für die Teilnehmer oft mit mutmaßlichen Fallstricken vorgesehen. Wie die Tiroler Tageszeitung (TT) berichtet, soll etwa die Wohnungsvermittlungs-Plattform Airbnb mit ihren einbehalten Gebühren für Verwirrung bei den Geschäftspartnernsorgen. Bei Verrechnungsbeispielen werden unterschiedliche Brutto-Gebühren ausgewiesen: Die höhere Gebühr soll auf dem Buchungsbeleg aufscheinen, die niedrigere Gebühr auf einem für die Vorsteuer-Rückerstattung vorgesehenen Gästebeleg.  

Bei den Vermietern herrscht jetzt Verwirrung und viele haben Sorge, dass es für sie letztendlich auch bei einer Steuer- und Abgabenprüfung zu Konsequenzen durch die Finanzbehörden kommen könnte. Die Differenz ist bei einzelnen Beispielen zwar nur im Cent-Bereich, in Summe könnte sich das aber trotzdem nachhaltig für alle Beteiligten auswirken.

Airbnb hat zu den Ungereimtheiten keine Stellung bezogen

Laut TT hat Airbnb zu den Ungereimtheiten bei den Verrechnungsbeispielen bisher keine Stellung genommen. Damit herrscht weiter Unklarheit im Zusammenspiel von Vermietern und Airbnb. Und das könnte sich auf den Vermittlungsmarkt auswirken. Im Jahr 2016 sollen 500.000 Gästeankünfte in Österreich über Airbnb verzeichnet und gleichzeitig rund 400.000 Reisen aus Österreich ins Ausland vermittelt worden sein. Um 2016 waren nicht weniger als 17.000 Unterkünfte in Österreich über die Airbnb-Plattform als buchbar im Netz.

Bei Ungereimtheiten und Schwierigkeiten in der Transparenz ist die Wohnungsvermittlungs-Plattform aber keineswegs allein. Der US-Fahrdienstanbieter Uber kämpft etwa schon seit längerem mit Gerichten und Behörden um sein Geschäftsmodell. Der EuGH-Generalwalt hält jetzt in der EU sogar ein nationalstaatliches Verbot für argumentierbar. 

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