Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Irakische Christen müssen auch in Deutschland erleben, von Mohammedanern diskriminiert zu werden

20. Feber 2017 / 09:30 Uhr

Mohammedanische Beamtin mit Kopftuch lehnte Asylantrag einer christlichen Familie ab

Das internationale überkonfessionelle christliche Hilfswerk „Open Doors“ setzt sich in über 50 Ländern für Christen ein, die wegen ihres Glaubens diskriminiert und verfolgt werden. Von Open Doors wird jährlich der Weltverfolgungsindex veröffentlicht, der das Ausmaß der Verfolgung und Benachteiligung von Christen aufgrund ihres Glaubens verdeutlicht.

Kommentar von Unzensurix

Etwa 650 Millionen Christen leben in den 50 Ländern, die im Weltverfolgungsindex 2017 aufgeführt werden. Nach einer neuen Einschätzung leiden mehr als 200 Millionen von ihnen unter einem hohen Maß an Verfolgung. Führend in der Christenverfolgung ist seit Jahren Nordkorea, doch dann folgen auf den weiteren Plätzen nahezu alle mohammedanischen Staaten der Welt, z.B. 3. Platz Afghanistan, 6. Platz Syrien und 7. Platz Irak.

Daher ist es verständlich, dass viele Christen aus mohammedanischen Ländern versuchen, dieser Verfolgung zu entgehen. So auch eine christliche Familie aus dem Irak, die nach Deutschland (Nordrhein-Westfalen) floh und dort um Asyl ansuchte. Doch dieses wurde nicht gewährt, weil der Antrag abgelehnt wurde.

Fragwürdige Objektivität einer kopftuchtragenden Mitarbeiterin

Grundsätzlich eine Entscheidung, die der Antragsteller zu respektieren hätte, denn es ist nicht möglich, jedermann Asyl zu gewähren. Doch in diesem Falle hat die Familie gegen die Entscheidung geklagt, weil sie an der Objektivität der Mitarbeiterin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schwere Zweifel hegte. Denn die Frau, die den Asylantrag der christlichen Familie bearbeitet und hierauf abgelehnt hatte, trug ein Kopftuch und gab sich so als Mohammedanerin zu erkennen.

Wieso dürfen Muslime über Christen entscheiden?

Die christliche Familie bekam nun den Tipp, sich an jenen Politiker zu wenden, der für den Wahlkreis, wo sie gerade lebt, im Bundestag sitzt. Dieser ist der Rechtsanwalt und ehemalige Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Wolfgang Bosbach (CDU). Der Politiker zeigte „Verständnis für die Besorgnis der Antragsteller“ und kann es nicht nachvollziehen, weshalb Muslime im BAMF darüber entscheiden dürfen, ob Christen, die vor der mohammedanischer Christenverfolgung geflohen sind, in Deutschland bleiben können oder nicht.

Furcht vor Richterin mit Kopftuch

Wie die Zeitung die Welt berichtet, ist es im BAMF erlaubt, Kopftücher zu tragen. Denn in Deutschland dürfe ein Arbeitgeber das Kopftuch nur verbieten, wenn es sachliche Gründe, wie Sicherheit am Arbeitsplatz oder Störung des Betriebsklimas, dafür gebe.

Wolfgang Bosbach, der mit der irakischen Familie in Kontakt getreten ist, erklärte, dass sich die Christen im Berufungsverfahren nun vor einer weiteren Sache fürchten, nämlich, dass „über ihre Klage jetzt auch noch von einer Richterin entschieden wird, die ebenfalls ein Kopftuch trägt“.

Mohammedaner im Staatsdienst?

Das ist zwar in Deutschland derzeit noch auszuschließen, zeigt aber, dass das kommende Kopftuchverbot in Österreich bei Polizei und Gericht ein kleiner erster Schritt in die richtige Richtung ist.

Der Fall aus Deutschland zeigt aber ebenso, dass extreme Vorsicht geboten wäre, Mohammedaner in einem säkularisierten Staat mit Aufgaben des Staatsdienstes zu betrauen. Denn solange man sich zum Islam bekennt (dafür ist das Kopftuch ein Bekenntnis), steht einem die Gesetzmäßigkeit des Korans (Scharia) näher, als jedes x-beliebige Gesetz eines christlich-humanistischen Staates. Daher dürfte es eigentlich gar nicht möglich sein, Personen die den Staat dadurch durch ihre Glaubenshaltung per se ablehnen, als Beamte (inklusive Lehrer) einzustellen. Derartiges wagen aber deutsche und österreichische Politiker kaum auszusprechen.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

19.

Apr

14:48 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link