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Besonders in Wien und in Kärnten haben sich die Mieten für Genossenschaftswohnunge (Symbolbild) drastisch erhöht.

13. Feber 2017 / 13:03 Uhr

Erhöhte Erhaltungsbeiträge treiben Genossenschaftsmieten steil nach oben

Die Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes brachte für Nutzer von Genossenschaftswohnungen wenig erfreuliche Neuerungen. Besonders in Wien und Kärnten erhöhten die monatlichen Mietvorschreibungen sich sprunghaft. Die beiden Gründe heißen EVB und SPÖ.

Gesetzesänderung brachte Kosten-Lawine ins Rollen

Leistbares Wohnen schreiben sich nahezu alle Parteien auf die Fahnen. Im Falle von Sozialdemokratie und Volkspartei scheint es, ebenso wie bei den Grünen, allerdings an tauglichen Konzepten dafür zu mangeln. Die Wohnrechtsnovelle 2015 regelte Teilbereiche des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) neu. Also jenes Gesetzes, das die Grundlage für Genossenschaftswohnungen bildet.

Die wohl bedeutsamste Änderung erfolgte im Bereich des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages – kurz EVB. Dieser wird im Detail in § 14d WGG geregelt. Der EVB wird im Rahmen der monatlichen Mietvorschreibung bzw. des Nutzungsentgeltes eingehoben. Idealerweise wird er als Einzelposition in der Vorschreibung ausgewiesen. Ein Blick auf die Entwicklung dieses Betrages lohnt sich – denn beginnend mit Juli 2016 wurden in zahllosen Anlagen die Speisungen des EVB gravierend erhöht. Für einzelne Mieter brachten diese Erhöhungen Wohnkostensteigerungen von bis zu 150 Euro im Monat mit sich.

SPÖ-Farce: Ruth Bechers "sicheres Wohnen"

Die Erhaltungspflichten der gemeinnützigen Bauträger wurden auf Drängen der SPÖ einer gravierenden Ausweitung unterworfen. Lediglich Bagatellreparaturen wie das Tauschen von Glühbirnen, das Streichen der Wände oder die Besorgung eines neuen Duschschlauches fallen in die Zuständigkeit des Bewohners. Dabei handelt es sich allerdings um kein Geschenk. Vielmehr werden die budgetären Mittel für anfallende Reparaturen von allen Mitgliedern einer Hausgemeinschaft bereitgestellt – über den EVB.

Einzelne Genossenschaften haben die Gelegenheit beim Schopf gepackt und im Zuge der Reform auf den höchstzulässigen Betrag umgestellt. Für die Bewohner bedeutet das oftmals zunächst einen Schock und gravierende finanzielle Probleme. Die Aussage von Ruth Becher, Wohnbausprecherin des SPÖ-Parlamentsklubs, Kurzum: Wohnung beziehen und abgesichert wohnen findet zu einer neuen Qualität“ gerät in diesem Zusammenhang geradezu zu einer Farce.

Betroffen? – Was tun?

Wichtig zu wissen ist, dass Genossenschaften nach Rechtsmeinung des Experten Walter Rosifka den EVB nicht automatisch in den Bereich des Maximums – derzeit 2 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat – anheben dürfen. Vielmehr sind der Stand der Rücklage und bereits getätigte Sanierungsmaßnahmen ausgewogen zu betrachten. Im Fall einer generalsanierten Anlage mit einem gewissen Guthaben auf dem EVB-Konto werden zwei Euro je Quadratmeter also eher unzulässig sein. Der Grund hierfür findet sich in § 23 WGG. An dieser Stelle werden Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit seitens der Genossenschaften eingefordert.

Klar ist: Die Einkünfte aus dem EVB müssen ein Polster für Reparaturen und Sanierungen ergeben. Fakt ist aber auch, dass jedes Polster seine Grenzen kennen muss. Wenn Sie von steigenden EVB-Vorschreibungen betroffen sind und sich die Höhe nicht erklären können, wenden Sie sich an die kompetenten Experten des Österreichischen Mieterschutzringes Wien. Sie werden gerne eine Überprüfung vornehmen. [email protected]

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