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Ein Richter verurteilte den Grünen Karl Öllinger wegen fremder Facebook-Postings auf seiner Seite.

20. Jänner 2017 / 08:45 Uhr

Ausgerechnet der Grüne Karl Öllinger wollte Hasspostings nicht zensurieren – verurteilt!

Wer anderen eine Grube gräbt, fällt oft selbst hinein. Das ist nun offenbar dem Grünen-Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger passiert. Öllinger, einer der eifrigsten Bekämpfer andersmeinender Kommentare im Internet, wurde am Donnerstag in Wien – nicht rechtskräftig – wegen fremder Facebook-Einträge auf seiner Seite verurteilt. Die erfüllten, wie der ORF berichtete, den Tatbestand der üblen Nachrede beziehungsweise Beleidigung.

Islamkritischer Arzt als “Monster” bezeichnet

Öllinger wurde zum Verhängnis, dass er Kommentare gegen einen islamkritischen Arzt, mit dem sich der Grüne via Facebook “Nettigkeiten” ausgerichtet hatte, nicht sofort löschte. Der Arzt wurde auf Facebook-Seite als “Monster” beziehungsweise als eine “Person mit einer sehr kranken Persönlichkeitsstruktur und womöglich von diversen Rauschmitteln abhängig” bezeichnet. Auch mit dem berüchtigten Lagerarzt im KZ Auschwitz, Josef Megele, wurde er verglichen.

Eine Klage des Arztes war die Folge. Öllingers Begründung, warum er nicht sofort löschend eingegriffen habe, war bemerkenswert:

Ich bin Politiker. Da setzt man sich rasch dem Vorwurf der Zensur aus.

Entschädigung von 500 Euro

Und das aus dem Munde eines Grünen, der sonst an vorderster Front kämpft, wenn es gegen Kommentare geht, die bei den Linken die Grausbirnen hochsteigen lassen! Wenn es in seinem Einflussbereich geschieht, möchte er sich dem Vorwurf der Zensur nicht aussetzen. Gut gebrüllt, Herr Öllinger!

Den Richter beeindruckte das allerdings nicht, weshalb er den Abgeordneten nach dem Mediengesetz zu einer Entschädigung von 500 Euro verurteilte. Sein Anwalt legte Berufung ein, weshalb sich mit der Causa nun auch noch der Oberste Gerichtshof (OGH) befassen wird.

Grüne klagten Kommentarschreiber auf FPÖ-Seite

Wie die Grünen reagieren, wenn ein “Hassposting” nicht in ihren Kram passt, zeigt eine Klage gegen den FPÖ-Parlamentsklub im August 2016. In einem von täglich tausenden Kommentaren auf der Facebook-Seite von Klubobmann HC Strache war ein Mann namens Walser als “enthirnter grüner Psychopath” bezeichnet worden. Der Grün-Abgeordnete Harald Walser fühlte sich angesprochen und klagte.

Unter dem diesbezüglichen Bericht von unzensuriert.at wiederum, sinnierte ein Leser, ob “enthirnt” in Bezug auf den Grünen Nationalratsabgeordneten eine Tatsachenbehauptung oder eine Beleidigung sei. Sogleich verlangten die Grünen unter Androhung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Klage die Herausgabe der Benutzerdaten. 

So ein Vorgehen ist im Sinne der grünen “Zensurbehörde” freilich statthaft. Wenn jemand, den die Grünen nicht mögen, als “Monster” beziehungsweise als eine “Person mit einer sehr kranken Persönlichkeitsstruktur und womöglich von diversen Rauschmitteln abhängig” betitelt, ist das hingegen Meinungsfreiheit, die einzuschränken Karl Öllinger von sich aus nicht wagte.

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