Nationalratsabgeodneter Marcus Franz (fraktionslos) betreibt seit einigen Wochen einen persönlichen Blog – thedailyfranz –, in dem er seine politische Sicht darlegt. Darüber hat er auch seine Kollegen im österreichischen Nationalrat mit einem E-Mail informiert. Das wiederum hat die Grünen auf den Plan gerufen, denn auch deren Abgeordnete haben von Franz diese Nachricht bekommen, in der er auf seinen Blog aufmerksam macht.
Nach Ansicht der Grünen ist das aber ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz. Im Paragraph 107 dieses Gesetzes ist mit Strafe bedroht (bis zu 37.000 Euro), wer an mehr als 50 Empfänger – ohne deren vorherige Einwilligung – elektronische Post sendet. Da Franz 182 Abgeordnetenkollegen hat, wurde er vom Abgeordneten Dieter Brosz (Grüne) angezeigt. Bekannt wurde das bei der Nationalratssitzung am Donnerstag, weil die ermittelnde Behörde um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Marcus Franz ersucht hat.
Bürger, die sich an ihre Abgeordneten wenden, sind mit bis zu 37.500 Euro Strafe bedroht
Nun hat sich herausgestellt, dass auch Bürger, die sich an mehr als 50 Abgeordnete mit einem Anliegen wenden, eine behördliche Verfolgung befürchten müssen. Die Parlamentsdirektion schreibt dazu:
Somit findet § 107 Abs. 2 TKG auf Personen, die sich elektronisch (etwa per Email) an Abgeordnete wenden […] uneingeschränkt Anwendung. Dies gilt grundsätzlich auch für Bürger/innen, die sich mit einem Anliegen an über 50 Abgeordnete wenden.
Jetzt könnte man meinen, wo kein Kläger, da kein Richter. So war das bis dato auch. Aber die „in der Öffentlichkeit als Grünfaschisten wahrgenommen“ (so Franz in der gestrigen Nationalratssitzung) Grünen haben vorgezeigt, dass es sehr wohl Kläger gibt.
Wir können Sie deshalb nur warnen. Schreiben Sie nicht mehr an Ihre Abgeordneten – speziell nicht an die Grünen. Es könnte Sie bis zu 37.500 Euro kosten.
Marcus Franz schreibt auch als Gastautor für unzensuriert.at:
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