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27. Feber 2016 / 12:56 Uhr

Iranischer Asylant machte sich jünger, um in Kinderheim zu kommen

Unter dem Titel „Minderjährige Flüchtlinge verhaftet“ berichtete die Bild Zeitung Ende Jänner von einem Fall sexuellen Missbrauchs in einem Düsseldorfer Kinderhilfezentrum. Dort sollen zwei untergebrachte jugendliche Asylanten (15 und 16 Jahre alt) ein 12-jähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Der Tatverdacht gründete sich auf die Schilderung des Mädchens, auf ein gynäkologisches Gutachten und auf Zeugenaussagen. Gegen die beiden Verdächtigen wurden Haftbefehle erlassen.

Iraner mindestens 21 Jahre alt

Wie sich nun herausstellte, handelt es sich bei zumindest einem „Jugendlichen“ um einen Erwachsenen. Einem Mitbewohner soll der aus dem Iran stammende Asylant gestanden haben, dass er bereits 22 Jahre alt sei, worauf die Staatsanwaltschaft eine Altersfeststellung anordnete. Nach einer zahnärztlichen Untersuchung kam man zum Schluss, dass man es tatsächlich mit einem zumindest 21 Jahre alten Mann zu tun habe. Als Konsequenz soll nun auch für den angeblich 15-jährigen Afghanen ein Altersgutachten erstellt werden.

War Behörde fahrlässig?

Man fragt sich, wie es möglich ist, dass sich Erwachsene in ein Kinderheim hineinschwindeln können, ohne dass die Behörde das angegebene Alter gewissenhaft prüft. Und weshalb werden überhaupt muslimische Asylanten in deutschen Kinderheimen untergebracht? Gegenüber der Bild Zeitung gibt das Jugendamt bekannt, dass die beiden Beschuldigten bei ihrer Ankunft von Fachpersonal bei einer „qualifizierten Inaugenscheinnahme“ als „glaubhaft minderjährig“ eingestuft wurden. Und unbegleitete minderjährige „Flüchtlinge“ würden in Düsseldorf bislang generell im Kinderhilfezentrum untergebracht. In Anbetracht der Umstände scheint die „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ nur sehr oberflächlich gewesen zu sein.

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