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30. August 2010 / 08:45 Uhr

Reihenweise humanitäre Aufenthalte

Seit April 2009 besteht für Flüchtlinge die Möglichkeit, Anträge auf humanitären Aufenthalt zu stellen. Durch diese Neuregelung des Bleiberechts hat sich österreichweit eine nicht unerhebliche Zahl an solchen Ansuchen angehäuft. Schon alleine 5881 Anträge wurden bisher gestellt, wobei fast 2000 nur auf das Bundesland Wien entfielen. Ein weiterer Spitzenreiter ist Oberösterreich mit 1.274 Ansuchen auf humanitären Aufenthalt. Das zeigt die Antwort von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) auf eine Anfrage, die der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Gerhard Deimek im Juni im Parlament einbrachte.

Diese stolze Zahl hat natürlich auch eine Reihe an positiven Erledigungen nach sich gezogen. Konkret wurden 37,6 Prozent der Anträge positiv entschieden. Das entspricht einer absoluten Zahl von 2.213, wovon 1.505 Ansuchen unbeschränkt und 708 beschränkt gewährt wurden. Spitzenreiter sind wiederum Wien und Oberösterreich (611 bzw. 462). Die restriktivste Handhabe hat Kärnten mit 36 unbeschränkten und 3 beschränkten Anträgen. Es handelt sich dabei allerdings nur um jene Fälle, die von den einzelnen Bundesländern gemäß der Mitteilungsverpflichtung dem Bundesministerium für Inneres gemeldet wurden.

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In 21 Fällen wurden auch so genannte „Patenschaftserklärungen“ abgegeben. Diese gewährleisten die Selbsterhaltungsfähigkeit der Antragsteller. Ob es sich dabei um Einzelpersonen oder Organisationen handelt und welche das konkret sind, verriet die ÖVP-Ministerin allerdings nicht. Ebenso unklar blieb die Frage, aus welchen Ländern die Antragssteller kommen. Dementsprechende Statistiken würden nämlich nicht geführt, heißt es in der Beantwortung.

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