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Herbert Kickl zwang den Standard, die Daten des Users try-error herauszugeben.

12. Juli 2015 / 14:00 Uhr

“Größter Verbrecher der Zweiten Republik”: Standard muss Kickl-Beleidiger ausliefern

Erfolg für FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Tageszeitung Der Standard dazu verurteilt, die persönlichen Daten des Nutzers mit dem User-Namen "try_error" herauszugeben. Dieser hatte auf der Internetseite des Standard folgendes von sich gegeben:

würden wir nicht ewig meinungsfreiheit falsch verstehen und wäre das sägen an der verfassung und das destabilisieren unserer staatsform konsequent  unter strafe gestellt,  oder wäre wenigstens der mafiaparagraf einmal angewendet worden auf die rechtsextreme szene in österreich, dann wäre herbert kickl einer der größten verbrecher der 2ten republik …

Standard wehrte sich intensiv

Laut Kickl-Anwalt Michael Rami handelt es sich bei diesem Posting um eine "krasse ehrenbeleidigende und kreditschädigende Äußerung". Dieser Einschätzung dürfte nun auch der Oberste Gerichtshof gefolgt sein, der das Berufungsgericht bestätigte, das in Bezug auf den Kommentarschreiber festgestellt hatte:

Seine Äußerungen könnten grundsätzlich tatbestandsmäßig im Sinne des § 1330 ABGB sein; die im Einzelfall notwendige Grenzziehung zwischen Tatsachenbehauptung, Werturteil und Wertungsexzess sei erst im Verfahren gegen den konkreten Poster zu prüfen.

Den Standard störte die krasse Beleidigung ihres Users gegen Herbert Kickl offenbar nicht. Zwar wurde das Posting von "try_error" nach Aufforderung von Herbert Kickl gelöscht, doch weigerte sich Der Standard, die Daten des Posters bekannt zu geben. Dem nicht genug: Das Herausrücken der Identität wurde juristisch bis aufs Äußerste bekämpft. Tatsächlich hatte das Bezirksgericht Innere Stadt Wien die Erstklage von Kickl abgewiesen. Nach Berufung forderte das Landesgericht vom Standard die Herausgabe der Daten, doch gegen dieses Urteil erhob der Standard Revision an den Obersten Gerichtshof.

Standard misst mit zweierlei Maß

Am Ende hat es der Zeitung nichts genützt. Der Standard musste die Daten des Users herausrücken. Das Verhalten lässt aber tief blicken: Als auf Unzensuriert.at ein unangemessenes Posting unter einem Artikel, den HC Strache auf Facebook teilte, erschien, startete Der Standard eine offenbar akkordierte Aktion gemeinsam mit SPÖ und Grünen gegen den FPÖ-Parteichef und gegen Unzensuriert.at. Da wurde sofort nach dem Staatsanwalt gerufen.

Dieser problematische Kommentar wurde übrigens nach Bekanntwerden des Inhalts umgehend gelöscht. Das tut Der Standard leider nicht immer – auch nicht, wenn es um NS-Verharmlosung geht: So hat der Kommentarschreiber "Loukanikos" vor wenigen Tagen einen Wiener Richter mit dem berüchtigten Strafrichter Roland Freisler im nationalsozialistischen Deutschland verglichen. Das unappetitliche Posting blieb auch noch online, als die Redaktion über diesen Inhalt informiert wurde.

Presseförderung abgesahnt

Vor kurzem hat die Medienbehörde KommAustria die Presseförderung für 2015 vergeben. Zu den am stärksten geförderten Zeitungen gehört – gleich hinter der Tageszeitung Die PresseDer Standard, der sich über 917.974,40 Euro von den Steuerzahlern freuen darf. Wer so viel Geld von den Bürgern einstreift, sollte zumindest die Objektivität in der Berichterstattung wahren und nicht zum Hetzblatt gegen die Freiheitlichen werden, das Ehrenbeleidiger vor der Strafverfolgung schützen will.

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