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22. September 2014 / 11:42 Uhr

Deutsche Angehörige verklagen Kiew wegen MH-17-Absturz

Eine neue Dimension erhält nun der Kampf um die Aufklärung des Absturzes des malaysischen Verkehrsflugzeuges MH 17 vom 17. Juli 2014. Nachdem über Wochen und Monate ein internationaler Informationskrieg die Öffentlichkeit Glauben machen wollte, dass Russland bzw. die russischen Freiheitskämpfer in der Ostukraine den Absturz zu verantworten hätten, wendet sich nun das Blatt Schritt für Schritt. Schon vor einigen Wochen wurde durch Experten der Verdacht genährt, dass ein ukrainischer Kampf-Jet den Flug MH 17 abgeschossen haben könnte. Damit wäre das Regime in Kiew in der Verantwortung für diese Tragödie der Zivilluftfahrt.

Nun wird aber auch aus einer anderen Ecke die ukrainische Verantwortung für die Flugkatastrophe eingefordert. Deutsche Angehörige von Opfern des Flugzeugabsturzes machen unabhängig von der tatsächlichen Täterschaft die Luftraumüberwachung und damit die Regierung der Ukraine für die Katastrophe rechtlich verantwortlich.

Deutscher Anwalt verklagt Kiew wegen unterlassener Luftraumsperre

Konkret beschuldigt der deutsche Anwalt Elmar Giemulla die Kiewer Regierung, dass sie keine weiträumige Luftraumsperre über der Ostukraine erlassen hatte. Wäre der Luftraum über dem Kampfgebiet gesperrt gewesen, dann hätte MH 17 einen Umweg nehmen müssen und wäre zu keinem Zeitpunkt in Gefahr gekommen, zwischen die feindlichen Kampfhandlungen zu geraten. Weil dies unterlassen wurde, will der Anwalt nun beim Europäischen Gerichtshof (EuGH)  wegen Menschenrechtsverletzung und Totschlag durch Unterlassen klagen.

Finanziell stehen insgesamt 298 Todesfälle als Grundlage für die Klage beim EuGH an. Während die Malaysia Airlines als Flugunternehmen pro Opfer 5.000 Dollar an Schmerzensgeld bezahlt, möchte der Anwalt von der Ukraine pro Person einen Mindestschadenersatz von einer Millionen Euro durchsetzen. Geht dieser Anspruch verfahrensmäßig durch, dann könnte dies dem ukrainischen Staat rund 300 Millionen Euro kosten

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