EU-weit müssen nun die einzelnen Mitgliedstaaten repräsentativen Wohnraum für Asylwerber finanzieren bzw. bereithalten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil entschieden. Sollten Asylantenheime überbelegt sein, muss der jeweilige Aufnahmestaat für anderweitige Unterkünfte sorgen – im Einzelfall auch auf dem privaten Wohnungsmarkt.
Wenn ein Asylwerber nicht in einem Asylantenheim untergebracht wird bzw. untergebracht werden kann, dann muss er einen so hohen Geldbetrag erhalten, dass dieser ausreicht, privaten Wohnraum anzumieten.
Wohnraum für Asylanten ist Maß aller Dinge
Wie der EuGH festlegte. ist der Staat dazu verpflichtet, einen entsprechend repräsentativen Wohnraum für die Asylanten zu finanzieren bzw. bereitzustellen. Dieser muss dazu geeignet sein, die familiäre Gemeinschaft zu wahren, und er muss dem Wohl der Kinder dienen. Österreich hat bereits in “vorauseilenden Gehorsam” durch die Grundversorgung ausreichende Mittel bereitgestellt, damit alle Asylwerber, die Österreich alljährlich aufsuchen, hier ausgezeichnete Wohnverhältnisse vorfinden.
Die österreichische Grundversorgung umfasst neben der Unterbringung die Verpflegung und weitere Versorgungsleistungen wie die Sicherung der Krankenversorgung, Maßnahmen für pflegebedürftige Personen, Information und Beratung, den Schulbedarf für Schüler oder die Bekleidung.
Artikel teilen