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11. April 2010 / 15:34 Uhr

Strafmaß bei Kindesmissbrauch unverhältnismäßig

Bereits vor einigen Wochen nach Bekanntwerden der ersten Kindesmissbrauchsskandale rund um die katholische Kirche, zeigte sich die Freiheitliche Familiensprecherin Nationalratsabgeordnete Anneliese Kitzmüller in ihrer Presseaussendung entsetzt über die derzeit herrschende Rechtslage: „Nach den unglaublichen Skandalen, die derzeit weltweit ans Licht kommen, ist es höchste Zeit, hier endlich im Sinne der Generalprävention tätig zu werden."

Frühere Fälle wie Kampusch und Fritzl zeigten schon in vergangen Jahren eine dramatische Entwicklung unserer Gesellschaft. Schätzungen zufolge werden in Österreich jährlich 24.000 Kinder sexuell missbraucht, eine erschreckende Zahl, zudem die Täter nur „milde“ Strafen befürchten müssen. Die Relationen mit anderen Straftaten stimmen keinesfalls überein.

Als Beispiel nannte Kitzmüller den Paragraf 207 StGB, der den sexuellen Missbrauch an Unmündigen regelt und ihn lediglich mit Strafe von 6 Monaten bis 5 Jahren bedroht: „Das ist dasselbe niedrige Strafmaß wie für den Einbruchsdiebstahl laut § 129. Wenn man weiß, dass missbrauchte Kinder oft lebenslang unter den Folgen leiden, steht das in keiner Relation.", so NAbg. Anneliese Kitzmüller.

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Ebenso ist hier der Aspekt des „geringen Strafmaßes“ außer Acht zu lassen, da die Opfer mehr Beachtung finden müssen, und nicht die Straftäter, bei denen immer wieder Gesichtspunkte wie z.B. „Humanität“ fälschlich Beachtung finden. Polen hat die Wichtigkeit des Themas erkannt und im Vorjahr das Strafmaß für Kindesmissbrauch erhöht, mit Möglichkeit einer chemischen Zwangskastration.

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