Nun wird der rot-schwarze Salzburger Spekulationsskandal zu einem Fall für die Finanzbehörden. Der amtierende Finanzlandesrat Georg Maltschnig (SPÖ) hat eine Selbstanzeige beim Finanzamt erstattet. Es soll um eine Kapitalertragssteuer-Nachzahlung von rund 31 Millionen Euro gehen, die das Land Salzburg bisher über die Konstruktion eines Versorgungs- und Unterstützungsfonds (VUF) dem Fiskus vorenthalten hat. Dieser Fonds war noch unter dem ehemaligen ÖVP-Landeshauptmann Franz Schausberger und dessen damaligem Finanzreferenten Wolfgang Eisl im Jänner 2003 gegründet worden.
Der VUF hatte das Ziel, die Salzburger Beamtenpensionen querzufinanzieren. Pensionszahlungen an Landesbeamten sollten durch Zinserträge aus diesem Fonds gespeist werden, um so die Pensionsaufwendungen im offiziellen Budget zu reduzieren. Wichtiges Element bei dieser Konstruktion: Die Kapitalertragssteuer aus den Zinsen des VUF sollte gespart werden. Im Zuge der aktuellen Aufarbeitung des Spekulationsskandals ist jetzt aber unklar, ob dieses Zinsen tatsächlich dem ursprünglichen Verwendungszweck zugeflossen sind. Aktuell verdichtet sich der Verdacht, dass damit wiederum spekuliert wurde. Gegenüber der Finanz wurden jedoch “KESt-Befreiungserklärungen” durch das Land Salzburg abgegeben.
Land könnte nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz strafrechtlich haften
Die Selbstanzeige, die von Finanzlandesrat Georg Maltschnig eingebracht worden ist, bezieht sich auf den Zeitraum 2006 bis 2013. Grundlage ist das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das ab 2006 für juristische Personen – wie das Land Salzburg – gegolten hat. Das könnte dann auch finanzstrafrechtliche Auswirkungen auf das Land haben. Gleichzeitig wurde auch gegen folgende Organwalter eine Anzeige an das Finanzamt eingebracht: die ehemaligen Salzburger Finanzreferenten Wolfgang Eisl (ÖVP), Othmar Raus und David Brenner (beide SPÖ) sowie den Leiter der Finanzabteilung Eduard Paulus, aber auch gegen die Hypo Salzburg.