Ein hier verhafteter Syrer war nach Österreich geflohen. Zwar nicht vor Krieg, aber vor Verfolgung, weil er in Syrien seine Frau getötet hat. Ihn an die syrischen Behörden ausliefern will man aber nicht.
Flüchtlingshilfe der besonderen Art
Die Österreichische Justiz leistet Flüchtlingshilfe der besonderen Art. Sie schützt einen mutmaßlichen Mörder vor Strafverfolgung in dessen Heimatland. Einen Auslieferungsantrag hat man abgelehnt, da Syrien kein sicheres Land sei und dort kein geordnetes Verfahren gewährleistet sein soll. „Ersatzweise“ darf er sich seit Dienstag vor dem Landesgericht Wr. Neustadt für seine Tat verantworten.
Statt Scheidung Mord
Zur Last gelegt wird ihm, 2011 seine Ehefrau getötet zu haben, weil sich diese von ihm scheiden lassen wollte. Zuvor hatte er die Frau bereits in die Stadt Aleppo verschleppt gehabt, und sie dort gewaltsam genötigt, den Scheidungsantrag zurückzuziehen, worauf sie dann zunächst zum Schein eingegangen war.
Als sie den Scheidungsantrag dann doch nicht zurückzog, soll sie der Mann mit drei Pistolenschüssen hingerichtet haben. Ein Mordversuch an seinem damals elfjährigen Sohn scheiterte, weil die Pistole Ladehemmung hatte. Sein Sohn fungiert jetzt als Belastungszeuge.
Syrer stellt sich als Unschuldslamm dar
Von Mord will der Angeklagte nichts wissen. Vielmehr gibt er an, dass sich die Schüsse bei einem „Gerangel“ gelöst hätten. Und überhaupt soll es seine Frau gewesen sein, die ihn ermorden wollte. Also alles nur ein Unglücksfall. Widersprüche in seinen Aussagen sollen Übersetzungsfehler des Dolmetschers sein.
Es gilt die Unschuldsvermutung.