Volksanwalt Christoph Luisser erhebt schwere Vorwürfe gegen die Wiener Polizei. Diese soll einer Anruferin nicht geholfen haben, nachdem sie mitteilte, dass ihr Mann einen Herzinfarkt erlitten hat.
Frau erkannte Ernst der Lage
Der Fall ereignete sich im März 2026. Der Ehemann einer Frau aus Wien-Döbling klagte über Brustschmerzen, kalten Schweiß und Übelkeit. Die Frau erkannte den Ernst der Lage und wählte den Erste-Hilfe-Euronotruf 112. Das Telefonat landete bei der Landesleitzentrale der Wiener Polizei, wo ihr ein Beamter erklärt haben soll: „Tut mir leid, da kann ich Ihnen nicht helfen“. Eine Weiterleitung des Notrufs an die Rettung soll nicht erfolgt sein. Schließlich setzte die Ehefrau durch einen Anruf bei der Rettung (144) die Rettungskette in Gang.Â
Innenministerium ohne jegliche Selbstkritik
Das Ehepaar beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft. Christoph Luisser ging der Sache nach und konfrontierte das Innenministerium mit den Vorwürfen. Von der Antwort zeigte sich Luisser enttäuscht: Seitens des Ministeriums wurde ohne jegliche Selbstkritik beklagt, dass die Anruferin laut Anrufprotokoll nach 26 Sekunden aufgelegt hat und ein entsprechendes Handeln durch die Polizei daher nicht möglich war.
Grobe Mängel
Dazu Luisser: „Wenn nach sage und schreibe 26 Sekunden durch den Polizei-Notruf nicht die Rettungskette in Gang gesetzt wird, werden grobe Mängel sichtbar. In einer Notsituation, in der jede Sekunde zwischen Leben und Tod entscheidet, dürfen keine derartigen Fehler passieren“.
