Pro 25 Beschäftigte in einem Unternehmen oder im öffentlichen Dienst ist ein Mitarbeiter mit begünstigter Behinderung einzustellen.
Pflicht zur Beschäftigung
Als begünstigt gelten Menschen mit einem behördlich festgestellten Grad der Behinderung von zumindest 50 Prozent. Wird diese gesetzliche Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, fällt eine Ausgleichstaxe an.
Bei größeren Betrieben kann diese Belastung beträchtlich sein. Für Unternehmen mit mehr als 400 Beschäftigten beträgt die Taxe bereits 512 Euro monatlich für jede unbesetzte Pflichtstelle.
Unternehmen und Staat zahlen lieber Ausgleichstaxe
Dennoch zahlen mehr als 22.000 Betriebe lieber, zumal die Schaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte oft nicht möglich oder zu teuer ist.
Das betrifft auch den öffentlichen Dienst. Die Stadt Eisenstadt hat von 2021 bis 2024, weil sie die Quote nicht erfüllt, 103.000 Euro bezahlt.
Ausgleichstaxfonds zur Förderung von Behinderten
Die Einnahmen fließen in den Ausgleichstaxfonds. Dieser finanziert etwa Qualifizierungen, Lohnzuschüsse und Arbeitsassistenz und soll den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern.
Strafe bezahlen die Privaten
Doch während private Arbeitgeber bei Nichterfüllung zahlen müssen, gelten für den Bund als Dienstgeber andere Regeln. Die Bundesministerien werden gesamthaft betrachtet. Einzelne Ressorts können daher weit unter ihrer Beschäftigungsquote bleiben, ohne selbst eine Ausgleichstaxe entrichten zu müssen. Christian Ragger, FPÖ-Sprecher für Menschen mit Behinderungen und Pflege, kritisiert:
Das ist niemandem zu erklären: Ein privater Betrieb muss zahlen, wenn er seine Quote nicht erfüllt. Ein Ministerium kann dagegen Hunderte Pflichtstellen im Minus sein, ohne selbst eine Ausgleichstaxe zu leisten.
Keine Gleichheit vor dem Gesetz
Mit Stichtag 1. März 2026 fehlten im Innenministerium laut Ragger 629 Pflichtstellen. Das Bildungsministerium lag demnach sogar um 966 Stellen unter dem Soll.
Ragger verlangt, dass der Staat im eigenen Bereich dieselben Anforderungen erfüllt, die er gegenüber Unternehmen durchsetzt:
Wer von Unternehmen Inklusion verlangt, muss auch im eigenen Verantwortungsbereich dieselben Maßstäbe anlegen.
Ausgleichstaxe im öffentlichen Dienst grundsätzlich hinterfragen
Grundsätzlich ist zu hinterfragen, ob eine Ausgleichstaxe innerhalb des öffentlichen Dienstes tatsächlich sinnvoll ist. Wenn eine öffentliche Stelle Geld in einen staatlichen Fonds einzahlt, wird letztlich Steuergeld innerhalb des Staates verschoben – wobei auch noch Geld für den Verwaltungsaufwand verlorengeht.
Solange das Gesetz allerdings besteht, muss es für alle Arbeitgeber gelten – nicht nur für private Unternehmen.
Mehr als bloße Ausgleichszahlungen
Ragger fordert deshalb eine umfassende Neuausrichtung des Systems. Die FPÖ schlägt einen jährlich mit 500 Millionen Euro dotierten Inklusionsfonds vor. Dieser soll nicht vorrangig fehlende Beschäftigung verwalten, sondern echte Arbeitsplätze, Selbstständigkeit und soziale Absicherung fördern.
Ein weiterer Kernpunkt ist die Forderung „Lohn statt Taschengeld“. Nach Angaben der FPÖ arbeiten rund 28.000 Menschen mit Behinderungen in Tages- und Beschäftigungsstrukturen ohne reguläres sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Ragger verlangt daher ein echtes Gehalt, volle Sozialversicherung sowie verlässliche Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt – bei gleichzeitiger Rückkehrmöglichkeit in Beschäftigungsstrukturen.
Fonds finanziell unter Druck
Der Reformbedarf wird auch mit Blick auf die Finanzierung des Ausgleichstaxfonds sichtbar. Für 2026 stehen laut den vorliegenden Angaben Einnahmen von rund 368 Millionen Euro Ausgaben von 433 Millionen Euro gegenüber. Auch dort der Ruf nach dem Geld des Steuerzahlers: Der Bund soll die Differenz mit zusätzlich 65 Millionen Euro abdecken.
