Wer in Österreich sein Recht vor Gericht durchsetzen muss, wird ab heute, Samstag, stärker zur Kasse gebeten.
Der Rechtsweg wird erneut teurer
Die festen Gerichtsgebühren steigen um 5,71 Prozent. Nach der Gebührenerhöhung um 23 Prozent im April 2025.
Das Justizministerium begründet die Erhöhung mit der gesetzlichen Bindung der Gebühren an den Verbraucherpreisindex. Denn nach § 31a Gerichtsgebührengesetz müssen die Gebühren neu festgesetzt werden, sobald sich der Verbraucherpreisindex gegenüber der letzten Anpassung um mehr als fünf Prozent verändert hat.
Mit dem endgültigen Verbraucherpreisindex für März 2026 wurde diese Schwelle überschritten. Das Ministerium präsentiert die Erhöhung deshalb als zwingende Valorisierung.
Politische Gretchenfrage
Doch der Hinweis auf den gesetzlichen Automatismus beantwortet die entscheidende politische Frage nicht: Warum werden die Belastungen für die Bürger automatisch erhöht, während die Justiz immer schlechter funktioniert? Wo bleibt die politische Gestaltung, die einer Regierung obliegt? Wozu braucht man dann eine Regierung, wenn die Gesetze nicht geändert werden können?
Die Regierung könnte den Mechanismus ändern oder aussetzen und vor allem dafür sorgen, dass zusätzliche Einnahmen unmittelbar der Justiz zugutekommen.
Gebühren steigen, das Budget hält nicht Schritt
Genau hier setzt die Kritik von FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan an. Schon in der Nationalratssitzung Anfang Juli kritisierte er, dass sich das Justizbudget nominell lediglich um 0,2 Prozent erhöht, was angesichts der Inflation, zunehmender Verfahren und überfüllter Justizanstalten in Wirklichkeit eine deutliche Kürzung bedeutet.
Gleichzeitig steigen jetzt die Einnahmen aus den Gerichtsgebühren bis 2027 um mehr als sechs Prozent: Der Staat verlangt mehr Geld für den Zugang zum Recht, stellt Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug aber real weniger Mittel zur Verfügung.
„Aushungern“ des Rechtssystems
Stefan spricht daher von einem „Aushungern“ des österreichischen Rechtssystems. Die Bürger würden doppelt belastet: Sie müssten höhere Gebühren bezahlen und zugleich mit einer schlechteren personellen und regionalen Versorgung rechnen. Denn es steht die Schließung oder Zusammenlegung von 16 Bezirksgerichten im Raum.
Anwälte sprechen von einem Überschussgeschäft
Scharfe Kritik kommt auch von der Rechtsanwaltschaft. Österreich sei „das einzige Land Europas, in dem die Justiz mehr Geld einnimmt, als sie überhaupt kostet“, erklärte Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.
Die überschüssigen Einnahmen würden als „Körberlgeld“ beim Finanzminister landen, obwohl es innerhalb der Justiz „an allen Ecken und Enden“ fehle.
Eigendeckungsgrad nur bei 55 Prozent
Das Justizministerium widerspricht dieser Darstellung. Nach seiner Berechnung liege der Eigendeckungsgrad der österreichischen Justiz lediglich bei 55 Prozent.
Die Neos verlangen eine klare Zweckorientierung. Wenn die Gerichtsgebühren erhöht würden, müsse dieses Geld nach Ansicht ihrer Justizsprecherin Sophie Wotschke auch dort ankommen, „wofür es gedacht ist: in der Justiz“.
Weniger Leistung für mehr Geld
Gerichte und Staatsanwaltschaften litten unter akutem Personalmangel. Eine starke Justiz benötige daher mehr Richter, Staatsanwältinnen und ausreichend weiteres Justizpersonal, betonte Wotschke.
Diese Forderung trifft den Kern des Problems: Eine Gebührenerhöhung ist kaum zu rechtfertigen, wenn Bürger mehr bezahlen, ohne dass Verfahren schneller, Standorte abgesichert oder Beschäftigte entlastet werden.
