In der Wallfahrtskirche St. Michael im schwäbischen Violau hat kürzlich ein Paar den Bund fürs Leben geschlossen. Die Zeremonie folgte dem feierlichen Ritus der Alten Messe auf Latein, zelebriert von einem Priester der Priesterbruderschaft St. Petrus. Viele Gäste waren aus dem gesamten deutschsprachigen Raum angereist, darunter Unterstützer der Identitären Bewegung. Der Bräutigam heißt Maximilian Märkl, Bundessprecher dieser Gruppierung, die sich für die Bewahrung europäischer Völker und Kulturen sowie für Remigration einsetzt. Kaum verbreitete sich die Nachricht, kündigte das Bistum Augsburg eine Prüfung an.
Die Feier im alten Ritus und der Auslöser der Prüfung
Die zuständige Heimatpfarrei der Brautleute liegt in Augsburg. Im Ehevorbereitungsgespräch äußerten sie den Wunsch, in Violau zu heiraten – ein übliches Verfahren, das der dortige Pfarrer weiterleitete und für das er die Wallfahrtskirche St. Michael zur Verfügung stellte. Kirchenrechtliche Hindernisse gab es laut Bistum keine. Die Trauung selbst erfüllte alle kanonischen Voraussetzungen. Dennoch geriet die Feier ins Visier, weil sie im alten Ritus stattfand und weil der Bräutigam eine exponierte Figur der Identitären Bewegung ist.
Das Bistum betont, es habe vorab keine Kenntnis von der politischen Einordnung des Bräutigams gehabt und keine Hinweise auf eine politische Inszenierung gesehen. Gleichzeitig räumt es ein, dass Feiern in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus im Bistum Augsburg nur an wenigen dafür zugelassenen Orten erlaubt sind. Die Wallfahrtskirche Violau gehört nicht dazu. Dieser Hinweis sei den Brautleuten in diesem Fall offenbar nicht gegeben worden. Genau hier setzt die laufende Prüfung an: Wie konnte die Kombination aus Orts- und Rituswahl passieren?
Das Bistum verschärft die Regeln – mit Blick auf „Kompatibilität“
Für die Zukunft will das Bistum die Daumenschrauben anziehen. Abweichungen von der Regel, dass der alte Ritus nur an bestimmten Orten gefeiert werden darf, sollen künftig ausschließlich dem Generalvikar zur Entscheidung vorgelegt werden. Das Bistum kündigte an, alle Geistlichen noch einmal deutlich darauf hinzuweisen. Gleichzeitig erklärte ein Sprecher:
Wie es dazu kam, dass ein überregional bekannter Wallfahrtsort im Bistum Augsburg als Eheschließungsort zur Verfügung gestellt wurde, ist noch Gegenstand der Prüfung.
Die Priesterbruderschaft St. Petrus hält sich raus – und bestätigt die Rechtmäßigkeit
Die Priesterbruderschaft St. Petrus, der der zelebrierende Geistliche angehört und die direkt dem Heiligen Stuhl untersteht, äußerte sich zurückhaltend. Es handle sich um „ein geistliches Geschehen“ und „einen sehr persönlichen Bereich“. Man kommentiere grundsätzlich nicht einzelne Sakramentenspendungen. Allerdings versicherte die Bruderschaft, dass das Vorgehen des beteiligten Priesters „in vollem Umfang seinem seelsorglichen Auftrag sowie den kirchenrechtlichen Vorgaben entsprach“. Der Pater selbst war nach Angaben der Bruderschaft nicht in die Auswahl des Ortes involviert und ging davon aus, dass die Voraussetzungen gegeben waren.
Märkl kontert: „Absolut niveaulos“ und Verweis auf die eigenen Probleme des Bistums
Maximilian Märkl selbst übte gegenüber FREILICH scharfe Kritik an der Berichterstattung. Es sei von der Presse „absolut niveaulos“, einen Skandal rund um eine Trauung zu inszenieren. Das Bistum solle sich auf seine eigentliche Arbeit konzentrieren. Dieses habe „genug eigene Probleme“, so Märkl. Die Reaktion des Bistums und die mediale Aufregung werfen Fragen auf – vor allem, weil die Prüfung erst nach der öffentlichen Bekanntmachung der Feier und der Anwesenheit von Gästen aus identitären Kreisen einsetzte.


