Am Bahnhof Korneuburg (Niederösterreich) wurde ein 15-Jähriger grundlos zum Opfer eines gleichaltrigen Syrers.

1. Oktober 2025 / 15:15 Uhr

Syrer stieß 15-Jährigen auf Bahngleise und ging nach Verhandlung heim

Ein erst 15-jähriger Syrer musste sich in Wien vor Gericht verantworten, nachdem er – unter anderem – im April am Bahnhof Korneuburg (Niederösterreich) einen Jugendlichen samt E-Roller auf die Gleise gestoßen haben soll. Das Urteil fiel – wenig überraschend – wieder einmal extrem milde aus.

Opfer hatte großes Glück

Am 27. April soll der junge Migrant ohne erkennbaren Grund einen gleichaltrigen E-Roller-Fahrer von der Bahnsteigkante gestoßen haben. Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen die Tat deutlich. Nur durch großes Glück erlitt das Opfer keine schweren Verletzungen und kam mit einer Platzwunde davon. Gestern, Dienstag, wurde der Fall am Wiener Landesgericht für Strafsachen verhandelt.

Syrer hatte schon einiges am Kerbholz

Der Syrer stand aber nicht nur wegen des Vorfalls am Bahnhof vor Gericht. Er soll zudem in seiner Wohngemeinschaft einen Betreuer getreten und einem 14-Jährigen mehrere Gegenstände, darunter Mobiltelefon, Rucksack und Kleidung, geraubt haben. Zudem soll er einem weiteren Teenager mit Gewalt gedroht haben, falls dieser seine Sachen nicht freiwillig herausgebe.

Bemerkenswerte Verteidigung vor Gericht

Im Prozess hatte er dann eine ganz besonders kreative Begründung für sein gemeingefährliches Verhalten: Hoher Blutzucker soll ihn „aggressiv“ gemacht haben. Außerdem habe ihn das spätere Opfer als „Junkie“ und „Penner“ beleidigt.

Angeklagter kam nach Verhandlung frei

Der Schöffen-Senat zeigte sich gegenüber dem migrantischen Straftäter erwartungsgemäß großzügig und verurteilte den Jugendlichen zwar zu 20 Monaten teilbedingter Haft, davon aber nur ein Monat unbedingt. Da der Syrer bereits in Untersuchungshaft gesessen war, kam er am Ende der Verhandlung frei. Auch der Staatsanwalt sah offensichtlich keinen Grund, hier im Sinne der Generalprävention tätig zu werden – das Urteil ist rechtskräftig.

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