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Syrer

Syrische Asylwerber, die in Österreich Schutz auf Zeit gesucht haben, bleiben im Land und machen Urlaub in ihrer Heimat, wo sie angeblich verfolgt werden.

18. Juli 2024 / 10:30 Uhr

Syrer machen dort Urlaub, wo sie angeblich verfolgt werden

FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer kann das lasche Vorgehen der Bundesregierung bei Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien nicht verstehen. Die ÖVP verfüge mit dem Kanzler, dem Außenminister und dem Innenminister über alle relevanten Player, um Rücknahmeabkommen mit den Ländern zu beschließen.

Großraum Damaskus befriedet

Was Syrer betreffe, sagte Amesbauer gegenüber der Kronen Zeitung, wären Abschiebungen überhaupt kein Problem. Der Großraum Damaskus sei seit Jahren befriedet. Man wisse auch, dass in Österreich lebende Syrer in ihrer Heimat Urlaub machen, obwohl sie dort angeblich verfolgt werden würden.

Mit Machthabern in Afghanistan reden

In Afghanistan habe man das große Dilemma, dass die radikal islamistische Taliban dort an der Macht sei, erklärte der FPÖ-Sicherheitssprecher. Da freue sich niemand darüber. Aber sie hätten das Sagen dort, und mit wem sollte man dort reden? Amesbauer forderte von der Bundesregierung einen gewissen Pragmatismus, um mit diesen Machthabern einen Vertrag zu schließen, dass sie ihre Staatsbürger zurücknehmen.

Österreich schickt Geld zu Taliban

Heuchlerisch: Während die schwarz-grüne Regierung ein Gespräch mit den Machthabern scheut, unterstützt sie das Land mit einem wahren Geldsegen. Wie berichtet, zahlte Österreich an das Taliban-Regime rund 20 Millionen Euro aus dem Auslands-Katastrophenfonds, obwohl selbst die UNO festgestellt hatte, dass die Gelder dort versickern und mindestens 40 Prozent davon nicht dort ankommen, wo sie hingehören würden. Das Geld lande bei den Machthabern, den Taliban und dunklen Gestalten, die international als Terroristen gesucht werden, die das Geld dann für Waffenkäufe oder ähnliches mehr ausgeben würden.

Höchstgericht entschied für Abschiebung

Österreich und die EU-Länder haben Abschiebungen nach Afghanistan bisher nicht durchgeführt. Jetzt hat aber ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) für medialen Zündstoff gesorgt. Ein 28 Jahre alter afghanischer Asylwerber hatte Beschwerde gegen seine Abschiebung erhoben und bekam nicht recht.

Bedrohung des Lebens liegt nicht vor

Interessant: In der Begründung dieser Einzelfall-Entscheidung hielt der VfGH fest, dass der Mann im Fall seiner Abschiebung in Afghanistan auf ein weites familiäres Netzwerk zurückgreifen könne und sich seine Familie in einer guten wirtschaftlichen Situation befinden würde. Auch könne davon ausgegangen werden, dass eine ernsthafte Bedrohung des Lebens nicht (mehr) vorliege.

Ohne Vertrag keine Abschiebungen

Ob dieser Mann tatsächlich abgeschoben werden kann, steht trotzdem in den Sternen, weil ja das Rücknahmeabkommen mit den Taliban fehlt. Deshalb meinte Amesbauer im Gespräch mit der Krone: „Wir werden mit denen einen Vertrag brauchen, denn wenn sich Afghanistan nicht bereit erklärt, die eigenen Staatsbürger zurückzunehmen, dann können der Herr Bundeskanzler und der Herr Innenminister fordern, was immer sie wollen. Dann wird das in der Praxis nicht passieren“.

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