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Die SPÖ benützt moralisch zweifelhafte Methoden, um den politischen Mitbewerber auszubremsen. Doch bei Harald Vilimsky (FPÖ) hat sie sich verrechnet.

16. Mai 2024 / 15:25 Uhr

Miese Wahlkampfmethoden: Gericht gibt FPÖ gegen SPÖ recht

Das notwendige Knowhow hat die SPÖ wohl von Ex-Berater Tal Silberstein, der im Wahlkampfjahr 2017 für eine beispielloses Schmutzkübelkampagne verantwortlich war.

Zwei Internetadressen missbräuchlich verwendet

Anders kann man es nicht erklären, dass die SPÖ zwei Internetadressen anlegte, die üblicherweise der FPÖ zugeordnet würden, nämlich Fpö.eu und Vilimsky.eu. Dort findet der Internetnutzer dann aber keine Inhalte der FPÖ, sondern es lacht EU-Spitzenkandidat Andreas Schieder (SPÖ) entgegen. Nach einiger Zeit wird man auf die SPÖ-Seite „europa-fair-gestalten“ weitergeleitet.

Einstweilige Verfügung auf Unterlassung

Das ist unlauter, meint nicht nur die FPÖ, sondern auch das Landesgericht Wien. Per einstweiliger Verfügung wurde die SPÖ verpflichtet, „es bei sonstiger Exekution ab sofort zu unterlassen“, den Domainnamen Fpö.eu in dieser Form zu gebrauchen. Auch die Seite Vilimsky.eu darf nicht mehr missbräuchlich verwendet werden.

„Schlappe für die SPÖ“

Der freiheitliche EU-Spitzenkandidat Harald Vilimsky sagte dazu:

Hier handelt es sich um die erste große gerichtliche Schlappe für die SPÖ in diesem EU-Wahlkampf.

Zuerst Spott und Hohn, jetzt Retourkutsche vom Gericht

Die Niederträchtigkeit der SPÖ wird auch an ihrem Posting auf X (Twitter) sichtbar. Dort schrieb sie vor wenigen Tagen:

Wir sichern Frieden und Demokratie. Andere nicht einmal vilimsky.eu.

Nun hat das Gericht festgestellt, dass dies die Grenzen der politischen Auseinandersetzung übersteigt.

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