Will jemand einreisen und seine Eltern sehen, muss er Mutter oder Vater “krankschreiben”.

22. April 2020 / 11:27 Uhr

„Kranke“ Reisebestimmungen und Ausnahme-Regelung für Conchita Wurst

Der Besuch eines Lebenspartners ist erlaubt, doch Eltern müssen krank sein, damit sie von ihren Kindern besucht werden dürfen. Das ist nur ein krasses Beispiel der Bestimmungen, die derzeit für die Einreise nach Österreich gelten.

Von Behörden zum Lügen animiert

Ein österreichischer Staatsbürger, der also nach einer langen Wintersaison in der Schweiz endlich seine Eltern wiedersehen möchte, wird von den Behörden quasi zum Lügen angestiftet, indem er animiert wird, einen Krankheitsgrund der Mutter oder des Vaters anzugeben, wenn er die Grenze passieren will. Eine schwere Depression ist im Kästchen „Angabe berücksichtigungswürdiger Umstand“ schnell hingeschrieben, ob das tatsächlich stimmt, ist eine andere Frage.

Dagegen kann der Lebenspartner, egal ob pumperlg’sund oder krank, ohne Angaben von speziellen Gründen besucht werden. Da fragen sich Betroffene: „Wie krank ist diese Regelung?“. Sogar das Tierwohl wird in diesen neuen Reisebestimmungen aufgrund der Corona-Krise über das Treffen mit Eltern gestellt. Gibt jemand zwingende Gründe der Tierversorgung an, genügt die „Eigenerklärung“ für das Passieren der Grenze.

 Neuwirth/Wurst durfte ins deutsche Fernsehen

Das betrifft die Normalsterblichen. Aber es gibt freilich Ausnahmen. Wie oe24 berichtete, durfte der Sänger Thomas Neuwirth alias Conchita Wurst zu einem Pro-Sieben-Auftritt nach Deutschland aus- und nach der Show „Masked Singer“, bei der Wurst in der Jury saß, nach Österreich wieder einreisen.

Zwar hielt die Polizei Neuwirth am Flughafen Düsseldorf im Transitbereich fest, weil sein Arbeitsvertrag nur ein einmaliges Engagement war und er deshalb nicht als Berufspendler gegolten hat, doch ließ man ihn trotz offensichtlichem Verstoß gegen die Corona-Einreisebeschränkungen zu seinem Auftritt.

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