Neues Ungemach im Zuge des abgeschlossenen sogenannten „Swap-Prozesses“ kommt jetzt auf den Salzburger Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und zwei weitere Mitangeklagte zu. Nach einem Kontrollamtsbericht der Stadt Salzburg beliefen sich die Verfahrenskosten für die anwaltliche Vertretung der drei bis Juni 2018 auf mehr als 1,3 Millionen Euro. Beim „Swap-Prozess“ handelte es sich um einen Teilaspekt des Salzburger Finanzskandals, der in den letzten Jahren die Gerichte beschäftigt hatte.
Im Jahr 2007 sollen negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt auf das Land Salzburg übertragen worden sein. Schaden war gemeinsam mit zwei hochrangigen Magistratsbeamten wegen Untreue zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Zahlungsfrist läuft Ende April ab
Die Anwalts- und Verfahrenskosten hat die Stadt Salzburg Ex-Bürgermeister Schaden und den beiden ehemaligen Magistratsmitarbeitern in Rechnung gestellt. Als Zahlungsfrist wurde Ende April 2020 angegeben. Laut Medienberichten soll Schaden rund 540.000 Euro, die anderen beiden rund 400.000 bzw. 350.000 Euro an die Stadt Salzburg zurückbezahlen.