Nicht locker lässt der Handelsverband Österreich in Bezug auf die Bewältigung der Coronavirus-Krise gegenüber der österreichischen Bundesregierung. In einem offenen Brief richtet der Handelsverband insgesamt sieben Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der bevorstehenden, schrittweisen Wiedereröffnung der Geschäfte an Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Laut Handelsverband würden die betroffenen Handelsbetriebe immer noch auf konkrete Details seitens des Ministeriums, wie sie denn ab 14. April konkret vorzugehen haben, warten:
1. Welche konkreten Schutzmaßnahmen und Hygiene-Vorschriften müssen von den Händlern ab 14. April eingehalten werden?
Reicht es z.B., wenn die Mitarbeiter Plexiglasmasken tragen, oder müssen jedenfalls auch extra Plexiglaswände im Kassenbereich angebracht werden? [Empfehlung des Handelsverbandes ist die Ermöglichung von Plexiglasmasken]2. Wenn Händler nicht alle vorgegebenen Schutzmaßnahmen erfüllen können, dürfen diese dann nicht aufsperren?
[Empfehlung des Handelsverbandes ist eine Zulassung der Öffnung, auch wenn – etwa aufgrund von Engpässen bei der Beschaffung von Masken oder einem Mangel an Plexiglaswänden und deren Monteuren – nicht alle Vorgaben sofort vollumfänglich erfüllt werden können, sofern redliche Anstrengungen nachgewiesen werden]3. Dürfen – von außen direkt begehbare – kleine Geschäfte in Fachmarktzentren ab 14.4.2020 öffnen?
[Empfehlung des Handelsverbandes: Ja]4. Ist “Click & Collect” für alle Händler ab 14. April erlaubt?
[Empfehlung des Handelsverbandes: Ja]5. Welche Öffnungszeitenregelungen werden ab 14. April gelten?
6. Wenn Händler trotz Öffnungserlaubnis ihre Geschäfte bis auf weiteres aus betriebswirtschaftlichen Gründen geschlossen halten – können sie weiterhin Covid-19 Förderungen (z.B. Zuschüsse) beziehen?
[Empfehlung des Handelsverbandes: Ja]7. Warum erhalten Dienstgeber für die Freistellung von Dienstnehmern der kritischen Infrastruktur (z.B. Lebensmittelhandel), die der Covid-19-Risikogruppe angehören, nicht auch einen Kostenersatz vom Bund im Falle der Freistellung?
[Der Schutz des menschlichen Lebens sollte in jedem Bereich stets oberste Priorität haben]
Auch noch andere Fragen offen
Damit nicht genug, erwartet sich der Handelsverband für seine Mitgliedsbetriebe auch eine finale rechtliche Klarstellung, was mit den kleinen Geschäften mit weniger als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche in Shoppingcentern geschieht. Gleichzeitig soll klargestellt werden, ob Händler mit mehr als 400 Quadratmetern ursprünglicher Verkaufsfläche durch Absperrungen und räumliche Verkleinerungen eine Möglichkeit haben, aufzusperren. Hier geht das Gesundheitsministerium aktuell noch davon aus, dass eine Absperrung nicht möglich wäre.