Rechtsberatung für Asylwerber kostet den Steuerzahler Millionen – die Asyllobby freut`s.

29. März 2020 / 10:04 Uhr

Asylrechtsberater kassierten mehr als 44 Millionen Euro seit 2011

Die stolze Summe von 44,308 Millionen Euro wurden vom Justizministerium seit 2011 an zwei Vereine bezahlt – konkret an die ARGE Rechtsberatung (ARGE) und an den Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ). Sie erledigen für das Justizministerium die Rechtberatung von Asylwerbern. Stolze 88.071 Beratungsleistungen hat die ARGE von Oktober 2011 bis September 2019 erbracht, der VMÖ sogar 100.067. Die Zahlen brachte der freiheitliche Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer mit einer parlamentarischen Anfrage an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in Erfahrung.

Verträge seit 2011

Mit beiden Vereinen wurden im Oktober 2011 Verträge abgeschlossen, damit Asylwerber eine Rechtsberatung und eventuell eine Rechtsvertretung erhalten. Und seither wird fest abkassiert. Sogar schon im Oktober 2011 wurden 293.000 Euro überwiesen. In den darauffolgenden Jahren wurden durchschnittlich etwa 1,5 Millionen Euro locker gemacht, während danach die Kosten sprunghaft angestiegen sind. 2015 wurden 2,333 Millionen Euro verrechnet, 2016 4,035 Millionen, 2017 11,344 Millionen und mit 2018 der Höchstwert von 13,455 Millionen. 2019 waren es 8,210 Millionen Euro.

Auffällig ist: Die Kosten sind erst mit einiger zeitlicher Verzögerung zu den Masseneinwanderungsjahren 2015 und 2016 noch weiter angestiegen. Das liegt einerseits daran, dass das Ministerium nicht besonders schnell zahlt. Der Hauptgrund besteht aber darin, dass ein Großteil der in erster Instanz negativ beschiedenen Asylwerber – eben dank der großzügigen Rechtsberatung – Einsprüche einlegt.

Beratung in sämtlichen Verfahren

Beantragt ein Fremder in Österreich internationalen Schutz, so hat er bereits im Zulassungsverfahren Anspruch auf Rechtsberatung. Die prüfende Stelle ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Im eigentlichen Asylverfahren ist Rechtsberatung nicht vorgesehen. Wenn allerdings ein Asylwerber eine Beschwerde gegen einen Bescheid des BFA erhebt (das kann auch eine Beschwerde über eine Entscheidung im Zulassungsverfahren sein), so besteht wieder ein Anspruch auf Rechtsberatung. Beschwerdeverfahren werden beim Bundesverwaltungsgericht entschieden. Und für diese Kosten hat das Justizministerium aufzukommen.

Das Innenministerium muss ebenfalls Kosten übernehmen, und zwar für die Rechtsberatung, die im Zulassungsverfahren gewährt wurde. Rechtsberatung gibt es auch bei schwerst Straffälligen, die negative Bescheide bekommen und zwar für das eigentliche fremdenrechtliche Verfahren und die Schubhaft (die verhängt werden muss, wenn nicht innerhalb von 72 Stunden im Stande der Festnahme abgeschoben werden kann).

Über 27.000 offene Verfahren in zweiter Instanz

Aus der Anfragebeantwortung kann noch ein Detail entnommen werden. Ende Jänner 2020 waren beim Bundesverwaltungsgericht in der Gruppe Asyl- und Fremdenrecht immer noch 27.169 Verfahren in Bearbeitung – das ist mehr, als in den Jahren 2018 und 2019 zusammen an Asylanträgen gestellt wurden.

BBU-Gegnerin Zadic musste Verträge kündigen

Künftig besteht Hoffnung auf kostengünstigere und vor allem realistischere Beratung. Denn die Verträge mit den NGOs wurden Ende Februar mit Wirkung Jahresende 2020 gekündigt. Dann soll die staatliche Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistung (BBU) das übernehmen. Die Re-Verstaatlichung des Asylwesens ist ein Leuchtturmprojekt des ehemaligen freiheitlichen Innenministers Herbert Kickl, das von der damaligen Opposition stets kritisiert worden war. Dennoch muss Justizministerin Zadic – damals noch als Jetzt-Mandatarin ebenfalls erbitterte BBU-Gegnerin – jetzt zähneknirschend die weitere Umsetzung vornehmen. Für sie sei es das wichtigste, „die Unabhängigkeit und inhaltliche Weisungsfreiheit der Rechtsberater von der BBU-Geschäftsführung sicherzustellen“, sagte sie anlässlich der Aufkündigung der Verträge mit den Rechtsberatungs-Vereinen.

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