Gegen die Kärntner Burschenschaft “Tigurina” gab es wegen eines Werbe-Videos eine regelrechte mediale Hetzkampagne – die, wie üblich, vor Gericht in die Hosen ging.

27. März 2020 / 23:45 Uhr

„Fuchs-Video“ bei Burschenschaft: Nächstes Verfahren gegen “böse Rechte” eingestellt

„Burschenschaft wirbt mit NS-Symbolen“ oder „NS-Koketterie“ bei Burschenschaft. Das waren Medienmeldungen, die im April letzten Jahres zu lesen waren. Sämtliche Medien zogen in üblicher Manier gegen die Kärntner Burschenschaft “Tigurina zu Feldkirchen” zu Felde. In Folge gab es Berichte, dass die Staatsanwaltschaft wegen Verhetzung ermittle, und auch eine parlamentarische Anfrage wurde eingebracht.

Denunzianten ziehen alle Nazi-Register

Vorgeworfen wurde der Burschenschaft die Produktion eines Videos mit dem Titel „Der Fuchs“ zur Anwerbung neuer Mitglieder, in dem NS-Symbole ebenso verwendet worden sein sollen wie das Ustascha-Wappen (kroatische faschistische Bewegung in den 1930er und 1940er Jahren bis Kriegsende 1945). Ratten wären darin angeblich mit Demonstranten gegen den Akademikerball gleichgesetzt worden.

Füchse wiederum wären als Symbol für Jugendliche österreichischer oder deutscher Herkunft dargestellt, ihr Rudelverhalten und ihre Treue gelobt worden (“Füchse” sind in der Hierarchie der Burschenschaften die jungen Studenten). Einwanderer habe man hingegen als potentielle Vergewaltiger dargestellt. Es seien Soldaten zu sehen, ein Ustascha-Wappen auf dem Ulrichsberg, ein Hund, der seine Notdurft auf einem antifaschistischen Plakat verrichtet, wurde berichtet.

Auch das DÖW mischte sich fleißig ein

Auch das “Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands” (DÖW) meldete sich dazu ausführlich zu Wort. Strafrechtlich sei das Video nicht eindeutig zu bewerten, wurde “Rechtsextremismus-Forscher” Bernhard Weidinger vom DÖW zitiert. „Die Symbolik lässt allerdings keinen Zweifel, wo sich die Macher des Videos bedient haben“, hieß es.

Doch das ganze linke mediale Gerülpse fruchtete nicht. Die Oberstaatsanwaltschaft Graz hat das Verfahren am 28. Februar 2020 eingestellt. „Die Einstellung erfolgte gemäß § 190 Z 1, StPO, weil die dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, oder sonst die weitere rechtliche Verfolgung aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre“. Das wurde unzensuriert exklusiv zugetragen.

Nächste Niederlage für linke Berufsempörte

Nachdem kürzlich bereits die “Causa Götschober” (“Liederbuch-Affäre”) und der erbärmliche Eiertanz um die Nummer 88 auf einem Ski-Leiberl gerichtlich eingestellt worden waren, ist das nun die nächste Niederlage für die Medien, die hinter jeder Ecke eine Wiederbetätigung oder Verhetzung wittern.

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