Diesen Winterurlaub im Bundesland Tirol werden viele Niederösterreicher und Burgenländer wohl noch lange in Erinnerung behalten. Aktuell sind von den Landesregierungen aus St.Pölten und Eisenstadt einschlägige Verordnungen erlassen worden, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise eine verpflichtende Heimquarantäne verordnet haben. Die Urlauber werden aufgefordert, sich bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften in ihrem Bundesland zu melden. In Niederösterreich gilt die Verordnung seit Samstag, dem 21. März 2020, für alle heimkehrenden Wintersporturlauber.
Ab dem Tag der Rückkehr aus den Wintersportgebieten müssen die Betroffenen jetzt in eine 14-tägige Heimquarantäne gehen, um die Ansteckungsgefahr und damit die Weiterverbreitung des Coronavirus zu unterbinden. Damit können sie auch nicht an ihre Arbeitsplätze zurück.
Quarantäne: Auch Herkunftsgemeinden anderer Bundesländer betroffen
Aber nicht nur alle 279 Tiroler Gemeinden dienen als Grundlage für diese in Niederösterreich und dem Burgenland verordnete Heim-Quarantäne für Wintersportler. Auch Personen, die sich in den Gemeinden Flachau, Bad Gastein, Hofgastein, Großarl, Hüttschlag (alle Bundesland Salzburg), Heiligenblut (Kärnten) und der gesamten Arlbergregion im Winterurlaub befunden haben, müssen in die Heim-Quarantäne.
Die Polizei in Niederösterreich und dem Burgenland führt bei den unter Qurantäne gestellten Personen Kontrollen durch, um zu gewährleisten, dass diese Einschränkung der persönlichen Freiheit auch eingehalten wird.