Die strengsten Maßnahmen im Bereich des Gaststättenbetriebs seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 wurden vom österreichischen Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grünen) erlassen. Grund dafür ist die Ausbreitung der immer weiter um sich greifenden „Weltseuche“ Covid-19 ( “Coronavirus”). Auf Grundlage dieser Verordnung dürfen Gaststätten hedute, Montag, nur noch bis 15.00 Uhr geöffnet haben. Danach bleiben dann alle Gaststätten bis auf Weiteres ganztägig geschlossen. Diese Schließung gilt vorläufig bis einschließlich Sonntag, 22.März.
Nur wenige Ausnahmen in der Gastronomie
Ausnahmen sind nur für Betriebsgaststätten bzw. Gastronomiebereiche für die Versorgung von Kranken- und Kuranstalten, Pflegeanstalten und Seniorenheimen, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen vorgesehen. In einer weiteren Verordnung werden auch Lieferservice-Einrichtungen vom Betriebsstättenverbot ausgenommen.
Jetzt wird es darauf ankommen, wie schnell das Vier-Milliarden-Hilfspaket an die betroffenen Betriebe und deren Mitarbeiter zur Auszahlung kommt. Nach dem absoluten Rauchverbot in der Gastronomie ist dies der zweite schwere Schlag für die heimische Tourismuswirtschaft binnen nur weniger Monate.