Jetzt hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden: Der Spirituosen-Hersteller Jägermeister darf seinen Kräuterlikör auch weiterhin mit dem traditionellen Hirschlogo und dem Kreuz zwischen dem Geweih bei den Eidgenossen vermarkten. Laut Schweizer BVwG würden die religösen Gefühle des “durchschnittlichen Christen” durch die Jägermeister-Bildmarke nicht verletzt.
Die Kombination des Hirschen mit dem Strahlenkranz und dem christliche Symbol führe laut Gericht zu keiner verletzenden oder respektlosen Darstellung.
Institut für Geistiges Eigentum verweigerte Marken-Schutz
Der Streit um das Jägermeister-Markenzeichen reicht bis in den September 2017 zurück. Damals hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum den Marken-Schutz wegen Verletzung der religiösen Empfindung verweigert. Jägermeister war gegen die Entscheidung dieser Behörde gerichtlich vorgegangen.
Dabei gibt es dieses Markenzeichen, inklusive Likör-Rezeptur, bei Jägermeister bereits seit 1934. Und die produzierende Firma gibt es seit 1878, als diese im niedersächsischen Wolfsbüttel gegründet wurde. Das Logo verweist auf den Heiligen Hubertus als Schutzpatron der Jäger.