Ein 29-jähriger Türke, der in Kassel aufgewachsen ist, kann auf eine beachtliche „Karriere“ in Deutschland zurückblicken: Kein Schulabschluss, dafür Körperverletzung, Nötigung, Verstoß gegen das Waffengesetz. Zuletzt wurde der Einwanderer unter Terrorverdacht festgenommen.
Bleibe-Interessen vor Sicherheits-Interessen
Diese „Karriere“ war selbst dem rot-schwarzen Land Niedersachsen zu viel, und man beschloss, ihn auszuweisen.
Doch da hatte man nicht mit den heutigen Entscheidern gerechnet: Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag die Abschiebung in die Türkei gestoppt. Es könne nicht „mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit“ gesagt werden, dass „aktuell von dem 29-Jährigen eine terroristische Gefahr oder eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik ausgehe“. Anscheinend ist erst nach den ersten Opfern die Terrorgefahr ausreichend belegt.
Niedersachsen versus Bundesverwaltungsgericht
Das niedersächsische Innenministerium will aber nicht aufgeben und den mehrfach verurteilten Gewalttäter nunmehr wegen seiner anhaltenden Kriminalität ausweisen. Der Anwalt des Einwanderers kündigte dagegen unverzüglich Rechtsmittel an.
Das Verwaltungsgericht Göttingen muss nun darüber urteilen, ob das Ausweisungs-Interesse der Behörden schwerer wiegt als die Bleibe-Interessen des Türken. Die Dauer dieses Rechtsstreits ist nicht absehbar.