Die NEOS witterten im Einsatz von Drohnen durch die Polizei eine massive Überwachung. Das BMI konterte. (Symbolfoto)

21. Dezember 2019 / 18:41 Uhr

NEOS blamieren sich mit Anfrage wegen Überwachung durch Drohnen

Die NEOS witterten aufgrund des Drohneneinsatzes durch die Polizei den Überwachungsstaat. Hinterfragt wurde, ob diese neue Form der „massiven Überwachung“ (laut NEOS würden Drohnen durch ein Fenster direkt in eine Wohnung filmen) überhaupt rechtlich erlaubt sei. Vielleicht war geplant, Herbert Kickl anzupatzen, in dessen Amtszeit als Innenminister der Pilotversuch von Drohneneinsätzen startete. Vom Bundesministerium für Inneres (BMI) gab es vor wenigen Tagen Entwarnung.

Drohnen helfen bei Vermissten-Suche

Drohnen wurden etwa bei der Vermessung von Unfallstellen, bei der Tatortarbeit oder im Zuge sicherheitspolizeilicher Gefahrenerforschung eingesetzt. Die Wiener Polizei brachte bereits im Juli dieses Jahres die Vorzüge des Einsatzes von Drohnen auf den Punkt. Drohnen dokumentieren Großveranstaltungen oder helfen auch bei der Suche nach Vermissten. Bei schweren Verkehrsunfällen mit Personenschaden können somit Totalaufnahmen aus der Luft angefertigt werden.

Bei Großveranstaltungen wie etwa dem Donauinselfest, bei Demonstrationen oder Fußballspielen kann mit Hilfe der Drohnen ein Gesamtüberblick für die Einsatzkräfte gegeben werden.

Die Suche nach Vermissten im Wasser wird vereinfacht, da die Wasseroberfläche besser abgesucht werden kann, um zielgerichtete Taucheinsätze zu ermöglichen und somit Zeit zu sparen. Auch an Uferregionen, an die Polizeiboote aufgrund der Wassertiefe nicht nah genug herankommen, kann mit Hilfe der Drohnen die Umgebung besser abgesucht werden.

Ausdrückliche gesetzliche Grundlage

Das BMI wies auch rechtliche Bedenken zurück. Drohnen werden von den Sicherheitsbehörden nur eingesetzt werden, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage (etwa im Sicherheitspolizeigesetz, der Strafprozessordnung oder anderen Bundes- oder Landesgesetzen) den Einsatz von Bild- und Tonübertragungs- oder Aufnahmegeräten zur Aufgabenerfüllung vorsieht und luftfahrtrechtliche Normen dem nicht entgegenstehen.

76 Drohnen und über 600 Einsätze

In der Pilotphase, die seit April läuft, befinden sich 76 Drohnen bundesweit im Einsatz. 603 Einsätze gab es. Die Kosten betragen 280.000 Euro, also im Durchschnitt nicht einmal 500 Euro pro Einsatz. Peinlich für die NEOS, die nun nichts in der Hand haben, um Kickl anzupatzen. Die parlamentarische Anfrage wurde zu einer handfesten Blamage.

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