Augsburg ist erschüttert über den Totschlag nach einer Attacke von ausländischen „Jugendlichen“ auf friedliche Weihnachtsmarktbesucher. (Symbolbild)

10. Dezember 2019 / 09:51 Uhr

Augsburger Totschläger nicht nur „Deutscher“, sondern auch Libanese und Türke

Dass in den „seriösen“ Medien die Herkunft von Straftätern verschwiegen wird, ist mittlerweile bekannt. Als Steigerungsform dieser „objektiven“ Berichterstattung ist noch anzumerken, dass es den Redakteuren dort vielfach sogar ein Bedürfnis ist, aus Tätern fremdländischer Herkunft „Deutsche“ zu machen. Der Leser könnte ansonsten ja den Eindruck  bekommen, dass statt den Facharbeitern und künftigen Rentenzahlern jede Menge Kriminelle ins Land strömen.

Wer steckt wohl hinter „Männern“, „Männergruppen“ oder „Jugendlichen“?

Inzwischen hat man allerdings gelernt, zwischen den Zeilen zu lesen. Und so hat man mittlerweile einen Spürsinn entwickelt, um zu wissen, wer mit “Männern”, “Männergruppen” oder “Jugendlichen” tatsächlich gemeint ist. Im Gegenzug: Sollte ein Täter ein Deutscher sein, wird das keineswegs verschwiegen, sondern an die große Glocke gehängt.

Augsburg-Täter Deutscher, Türke und Libanese in einer Person

So wird auch verständlich, warum im Fall des (inzwischen nicht mehr) jüngsten Mordes in Augsburg die wahre Herkunft des Haupttäters – unzensuriert berichtete – ursprünglich verschwiegen werden sollte. Der Mörder sei „Deutscher“, der Schönheitsfehler dabei: Er hat noch zwei (!) weitere Staatsbürgerschaften, nämlich eine türkische und eine libanesische.

Bayerische Rundfunk nennt die Staatsangehörigkeit

Das online-Portal des Bayerischen Rundfunks BR24 musste sich beinahe entschuldigen, warum dort die Herkunft der beiden Haupttäter und dass die „Jugendlichen“, beide polizeibekannt, ausländische Staatsbürgerschaften besitzen, genannt wurde. Die Rechtfertigung liest sich so:

Im Zuge der Berichterstattung stellten sich Nutzerinnen und Nutzer auch die Frage, weshalb der Bayerische Rundfunk die Nationalitäten der Tatverdächtigen nennt. Wie wir hier bereits ausgeführt haben  halten wir uns an den Pressekodex, der die Nennung der Nationalität nur vorsieht, wenn „ein begründetes öffentliches Interesse“ daran besteht. Da der Tod des 49-Jährigen in der nationalen Berichterstattung thematisiert wurde, die Polizei nach der Festnahme die Nationalitäten als gesicherte Informationen bekannt gab und der BR das genannte „begründete öffentliche Interesse“ erfüllt sah, veröffentlicht auch der BR die Nationalitäten der Tatverdächtigen.

Abschließend erhebt sich die Frage, worin laut Pressekodex allerdings öffentliches Interesse zu erblicken sei, wenn aus Ausländern vielfach „Deutsche“ gemacht werden, wie etwa im Falle der vier Vergewaltiger von Mallorca.

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