Edith Meinhart

Edith Meinharts journalistisches Engagement lässt annehmen, dass an ihr eine Asyl-Aktivistin verloren gegangen ist.

1. Dezember 2019 / 18:45 Uhr

„Profil“ macht Asyl-Aktivisten zum Experten und verkauft Leser für dumm

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) dient zahlreichen Asyl-Aktivisten als Feindbild. Zuletzt wurde immer wieder thematisiert, dass rund 40 Prozent der vor der höheren Asyl-Instanz bekämpften BFA-Bescheide „falsch“ seien. Das Nachrichtenmagazin Profil liefert dazu die – reichlich banale – Kostenrechnung, erstellt von einem Asyl-Aktivisten.

Vorausmeldung wirbt mit horrenden Kosten durch fehlerhafte Bescheide

„Fehlerhafte BFA-Bescheide kosten im Jahr 107 Millionen Euro“ – Mit dieser Schlagzeile kämpft das Profil um Aufmerksamkeit insbesondere innerhalb der eigenen Zunft. Jeden Samstag setzt das Nachrichtenmagazin mehrere „Vorausmeldungen“ ab und hofft, dass die Geschichten von anderen Medien übernommen werden.

Der „niederösterreichische IT-Unternehmer Wolfgang Salm“ ist der Rechenkünstler, der aus Verfahrens- und Beratungskosten sowie 17 Monaten Grundversorgungskosten – so lange dauert durchschnittlich ein Verfahren in der Berufungsinstanz – auf 107 Millionen Euro an Kosten für die aufgehobenen Bescheide kommt.

Die Geschichte hat gleich mehrere Haken

Immerhin: Die anderen Journalisten ließen sich nicht täuschen, denn die Geschichte hat nicht bloß einen Haken:

Der IT-Spezialist ist auch Asyl-Aktivist

Wolfgang Salm mag im Brotberuf IT-Unternehmer sein. Zu seinen Berechnungen animiert hat ihn wohl jedoch eher sein Hobby: Er ist Aktivist bei der Organisation „Fairness Asyl“, wie man immerhin dem online veröffentlichten Artikel entnehmen kann. Das ist jener Verein, der zuletzt FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl der Verhetzung beschuldigt und angezeigt hat, nachdem dieser „aggressive afghanische Asylwerber“ als „Österreichs Triple-A“ bezeichnet hatte.

Berufungen gegen korrekte Bescheide kosten noch mehr Geld

Ungefähr 60 Prozent der Bescheide des BFA halten der Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht stand. Was Wolfgang Salm nicht berechnet hat: Auch diese Verfahren dauern im Durchschnitt 17 Monate, in denen die Beschwerdeführer Grundversorgung erhalten, obwohl ihnen die erste Instanz offenbar völlig korrekt keinen Schutz zugesprochen hat. Wenn 40 Prozent der Verfahren 107 Millionen Euro im Jahr kosten, dann verursachen die anderen 60 Prozent mehr als 160 Millionen Euro an jährlichen Kosten, für welche die Steuerzahler aufzukommen haben.

Nur selten wird aus Ablehnung jeglichen Schutzes ein Asyltitel

Tatsächlich ändern sich die 40 Prozent der Bescheide nicht zur Gänze in der Weise, dass die Betroffenen nach der Entscheidung des BFA ausreisen hätten müssen und nach der Entscheidung des BVwG Asyl erhalten. Nur unter dieser Voraussetzung wäre Salms Rechnung korrekt. Faktisch wird zum Teil nur die Frist, innerhalb derer negativ beschiedene Asylwerber das Land verlassen müssen, erweitert. Oder jemand, dem subsidiärer Schutz aber kein Asyl zuerkannt wurde, bekommt in der zweiten Instanz Asyl, was aber nichts daran ändert, dass er – so oder so – im Land bleiben darf.

Naivität oder politisches Kalkül bei Profil-Redakteurin Meinhart?

Eine Redakteurin, die all das nicht bemerkt, muss noch recht jung und unerfahren sein, möchte man meinen. Oder das Gegenteil: Edith Meinhart ist 54 Jahre alt und schreibt seit 20 Jahren fürs Profil. Immer wieder behandelt sie Asylthemen und kritisiert Behörden.

Im April stellte sie die Frage, ob jener Türke, der den Leiter des Sozialamts in Dornbirn erstach, vor zehn Jahren rechtswidrig abgeschoben worden sei. Man haben ihn „von Beginn an zum Bürger zweiter Klasse degradiert“, klagen seine Anwälte, die offenbar versuchen, die Abschiebung als eine Art mildernden Umstand für das grausame Tötungsdelikt an dem Vorarlberger Beamten in Stellung zu bringen.

Flüchtlings-Pate muss zahlen – Kickl ist schuld

Im Februar durfte sich in einem Bericht Edith Meinharts ein „Flüchtlingshelfer“ beschweren, der versuchte, die Abschiebung eines jungen Afghanen zu verhindern. Das Innenministerium stellte ihm die Abschiebekosten samt Begleitung in Rechnung, nachdem er eine Patenschaftserklärung für den 22-Jährigen unterschrieben hatte.

Was rechtlich völlig einleuchtend ist, dürfen Gleichgesinnte in dem Artikel als „Schlag gegen die Solidarität aus der Zivilgesellschaft“ durch den damaligen Innenminister Herbert Kickl und als „politischen Angriff auf Zivilpersonen, die Großartiges leisten, Flüchtlinge unterstützen und in Ausbildungen bringen“ kritisieren. Das BFA oder der gescholtene damalige Innenminister kommen in dem Artikel nicht zu Wort.

Journalisten-Preise für Vielfalt und für Arigona-Reportage

Für ihr ziemlich einseitiges Engagement erhielt Edith Meinhart zahlreiche Preise, darunter zweimal den von der EU-Kommission ausgeschriebenen Journalisten-Preis „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ Einen weiteren Preis erhielt sie dafür, dass sie Arigona Zogaj als „Mensch des Jahres“ ausführlich beschrieb.

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