Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zu wenig Lohn bezahlt, muss er mit einer Strafe rechnen, die durchschnittlich 2.870 Euro beträgt. Dieser Wert ergibt sich, wenn man die Zahl der rechtskräftig verhängten Strafen (siehe unten) durch die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer teilt. Wenn die Behörden boykottiert werden, wird es noch teurer.
Mit 1. Mai 2011 trat das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in Kraft. Seit 1. Jänner 2017 kam ein neues Gesetz dazu. Die Wiener Gebietskrankenkassa, die auch das „Kompetenzzentrum Lohn- und Sozialdumping“ darstellt, führt seither auch Statistiken.
Mit Stand 1. Mai 2011 bis 31. August 2019 gab es in Österreich 1.806 rechtskräftige Entscheidungen wegen Unterentlohnung. 4.989 Arbeitnehmer waren betroffen. Die verhängten Geldstrafen gesamt: 14.338.007,00 Euro. 2.527 rechtskräftige Entscheidungen gab es auch, weil Unterlagen den Behörden nicht bereitgehalten wurden. Die Strafen gesamt: 10.426.672,83 Euro. 1.081 rechtskräftige Entscheidungen gab es in Sachen „Vereitelung der Finanz-Polizei-Kontrollen“. Die verhängte Strafe gesamt: 3.958.166,00 Euro. Und weil in 1.147 Fällen die Einsichtnahme in Unterlagen verweigert wurde, gab es gesamt eine Geldstrafe in der Höhe von 6.067.731,45 Euro. Anzeigen gab es seit 2011 naturgemäß mehr. Es wurden 3.506 Fälle angezeigt. Betroffen waren 14.473 Arbeitnehmer.
Ausländeranteil besonders hoch
„Dank“ der EU dürfen auch billige Arbeitskräfte aus dem Ausland in Österreich arbeiten. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass auch Ausländer nicht unterentlohnt werden dürfen. Die Zahlen zeigen jedenfalls, dass zwei Drittel der betroffenen Unternehmen nicht Österreich als Herkunftsland haben. Gerade einmal 576 Unternehmen in Österreich waren von Verurteilungen wegen Unterentlohnung betroffen. Bei 394 Unternehmen ist die Herkunft nicht bekannt. Es folgen in der Rangliste: Ungarn (394), Slowenien (227), die Slowakei (110), Tschechien (57), Deutschland (53) und Polen (51). Das Baugewerbe und die Gastronomie sind jene Branchen, die eher dazu neigen, Unterentlohnung zu riskieren.
Welche Staatsangehörigkeit die Arbeitnehmer haben, die für die Unternehmer tätig waren, scheint in der Statistik nicht auf. Ein Unternehmen im Ausland kann jedenfalls einen Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, um einen erhaltenen Auftrag durchzuführen. Das heißt: Der Arbeitnehmer arbeitet zwar in Österreich, ist aber weiterhin bei seinem Arbeitgeber seines Herkunftslandes beschäftigt und somit in seinem Herkunftsland versichert, zahlt auch Sozialversicherungsbeiträge in diesem Land ein, muss aber nach den in Österreich geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen bezahlt werden. Es sei denn, die Bedingungen seines Herkunftslandes sind besser.
Die meisten Geldstrafen wandern ins Ausland
Wie viele Geldstrafen letztendlich eingehoben werden konnten, dazu gibt es mangels gesetzlicher Meldeverpflichtung der Bezirksverwaltungsbehörden keine Daten. Wobei auch folgendes erwähnt werden muss: Bezahlte Geldstrafen erhalten die Behörden jener Staaten, in dem das betroffene Unternehmen seinen Sitz hat. Den Großteil der Millionen Euro an Geldstrafen würde Österreich daher ohnehin nicht sehen. Zu „verdanken“ ist das der EU-Richtlinie 2014/67.