Nun hat sich sogar die Europäische Kommission zum umstrittenen Hochhausprojekt am Heumarkt, das auf Wunsch von Wiens grüner Vizebürgermeisterin einem Spekulanten dargebracht wurde, zu Wort gemeldet. In einem Aufforderungsschreiben an die Republik Österreich schließt sie sich der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) an, wonach für das geplante Bauprojekt „Hotel InterContinental – WEV – Heumarktgebäude“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.
Michael Ludwigs Gefälligkeitsgutachten
Vor 13 Monaten hatte die Wiener Magistratsabteilung MA22 in einem 17-seitigen Bescheid erklärt, dass für das Heumarkt-Projekt keine UVP nötig sei. Unterschrieben wurde das mutmaßliche Gefälligkeitsgutachten von Bürgermeister Michael Ludwig.
Die EU-Kommission sieht zwar einen „gewissen Wertungsspielraum“, beharrt aber darauf, dass bei Projekten, wie dem Heumarkt, bei denen „unter anderem aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist“, eine UVP durchgeführt werden muss.
Schwellenwerte viel zu hoch
Und das, auch wenn die Schwellenwerte für Städtebauvorhaben unterschritten werden, wie es beim Heumarkt der Fall ist. Denn diese seien in Österreich so hoch angesetzt, dass in der Praxis alle derartigen Projekte, die heutzutage im städtischen Umfeld möglich sind, von vornherein von der Pflicht zur Durchführung einer UVP ausgenommen wären.
Die Kommission vertritt deshalb die Auffassung, dass Österreich seinen Wertungsspielraum überschritten hat, indem es zu hohe Schwellenwerte für Städtebauvorhaben festgesetzt hat.
Anlass für Novellierung des UVP-Gesetzes
Christian Schuhböck, Generalsekretär der Umweltorganisation „Alliance For Nature“, die im Rahmen ihrer Initiative „Rettet das UNESCO-Welterbe ‚Historisches Zentrum von Wien‘!“ die Beschwerde beim BVwG eingebracht hatte, zeigt sich erfreut:
Dies ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in unseren Bemühungen, das ‚Historische Zentrum von Wien‘ im Sinne der UNESCO-Welterbe-Konvention zu erhalten.
Unabhängig davon dürfte die Causa „Heumarkt“ Anlass für eine Novellierung des UVP-Gesetzes werden, nachdem die EU-Kommission Österreich eine Rüge deshalb erteilt hat. Projekte, wie der Monsterbau für den Immobilienspekulanten am Heumarkt, sollen dann in Österreichs Welterbestätten nicht mehr möglich sein.