Eigentlich sollte die Frage erlaubt sein, warum Illegale, die in ihr Heimatland zwangsweise abgeschoben werden müssen, im Nachhinein nicht für die Rückführungs-Kosten zur Rechenschaft gezogen werden? Ende August wurde eine fünfköpfige Familie in die Mongolei abgeschoben. Und es sind hohe Kosten entstanden, die der Steuerzahler berappen muss.
Kosten für Amtsarzt, Flug und Hotel der Eskorten
Im Rahmen der Abschiebung in die Hauptstadt Ulaanbaatar liefen Flugpreis-Kosten für die Fremden, die Eskorten und den Amtsarzt in der Höhe von 19.998,59 Euro an. Die Polizeieskorte musste im Zielort übernachten, weshalb nochmals Kosten von 1.150 Euro entstanden sind. Das sind die Zahlen, die das Innenministerium genannt hat.
Die gesamte Aktion, also die Verhaftung der Familie in Bad Aussee, die Unterbringung in einem Schubhaftzentrum in Wien, die amtsärztliche Untersuchung, der Transport von Wien zum Flughafen und der Flug nach Ulaanbaatar, dauerte übrigens 48 Stunden. Die Familie lebte fast fünf Jahre illegal in Österreich.
Asylwerber können zu Kosten verpflichtet werden
Rückzahlungen von Asylwerbern zu verlangen, ist nichts Ungewöhnliches. In der EU-Richtlinie 2013/33 heißt es in Artikel 17:
Die Mitgliedstaaten können von den Antragstellern verlangen, dass sie für die Kosten der in dieser Richtlinie im Rahmen der Aufnahme vorgesehenen materiellen Leistungen sowie der medizinischen Versorgung gemäß Absatz 3 ganz oder teilweise aufkommen, sofern sie über ausreichende Mittel verfügen, beispielsweise wenn sie über einen angemessenen Zeitraum gearbeitet haben.
Vielleicht wäre eine Richtlinie angebracht, die Asylwerber auch verpflichtet, die Kosten für ihre Abschiebung zu tragen.