„Ätsch“ – bitte noch zwei Jahre warten, bis dahin keine Anzeige.

4. November 2019 / 18:28 Uhr

Strafunmündige Räuber überfallen Libro-Filiale – und bekommen nicht einmal Anzeige

Unsere Gesetze stammen überwiegend noch aus einer Zeit, in der andere Spielregeln galten. So trachtete man in der damals noch durchwegs zivilisierten Gesellschaft, Kinder, sollten sie ausnahmsweise strafbare Handlungen setzen, nicht zu kriminalisieren, sondern war bestrebt, solche meist aus zerrütteten Verhältnissen kommende Jugendliche weg von der schiefen Bahn zu bringen. Für unter 14-Jährige waren somit Pädagogen, Sozialarbeiter oder Erzieher zuständig. Und vor allem die Eltern.

In den letzten Jahren tritt jedoch immer öfter der Fall ein, dass eine damit einhergehende Straf-Unmündigkeit gezielt ausgenützt wird, um kriminelle Handlungen zu setzen, im Wissen, dass „ja eh nix passiert“. So kürzlich geschehen in einem Papierfachgeschäft in Wien-Josefstadt.

Verkäuferin im Krankenstand – Schwangere verletzt

Zwei 13-Jährige wollten im Zuge eines Raubzuges in einer Libro-Filiale zwei Mobiltelefone im Beisein der Verkäuferin mitgehen lassen. „Uns passiert ja eh nix!“, schleuderten sie der Angestellten frech entgegen, die sich ihnen in den Weg stellte. Dabei wurde sie verletzt und ist bis heute im Krankenstand. Eine im Geschäft anwesende schwangere Frau, die den Überfall mit ihrem Mobiltelefon filmte, wurde von den Nachwuchs-Kriminellen ebenfalls traktiert und verletzt. Erst ein weitere Kunde konnte die beiden Milchbubis festhalten, bis die herbeigerufene Polizei eintraf.

Polizei machtlos – Anzeige nicht möglich

„Ihr könnt nix machen, weil wir strafunmündig sind“, klärten die beiden Jugendlichen oberschlau die Beamten auf, und da haben sie leider recht. Somit gab es auch keine Anzeige, lediglich das Heim, wo einer der beiden untergebracht ist, wurde informiert. Ob und welchen “Migrationshintergrund” die beiden haben, konnte bisher noch nicht geklärt werden.

“Rotationseuropäer*innen” nützen Schlupfloch aus

Mittlerweile haben auch Profi-Banden dieses „Schlupfloch“ entdeckt. So ist es keine Seltenheit, dass “Rotationseuropäerinnen” und “Rotationseuropäer” (um politisch korrekt zu bleiben, verwenden wir die aktuell gängige Bezeichnung für eine allseits beliebte Volksgruppe, die auch schon zu “Notreisenden” umgetauft worden war) gezielt ihren minderjährigen Nachwuchs für Fischzüge aller Art einsetzen. Hier müsste der Gesetzgeber wohl nachbessern, solche „Eltern“ müssten exemplarisch hart abgestraft werden.

Strafmündigkeit auf zwölf Jahre senken

Eine Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre war angesichts der starken Zunahme von Straftaten durch Unter-14-Jährige erst im vergangenen Sommer vom Wiener FP-Vizebürgermeister Dominik Nepp gefordert worden.

 

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