Die FPÖ hat am späten Freitag Abend die Facebook-Seite „HC Strache“ vom Netz genommen. Fast 800.000 Fans hatte die zuletzt als „Marke“ geführte Seite, die mehr als zehn Jahre lang online war.
Unmut vieler Nutzer, doch FPÖ hatte keine Alternative
Viele Nutzer äußern auf Facebook aktuell ihren Unmut über diese Maßnahme – auch in Kommentaren auf der Facebook-Seite von unzensuriert. Doch eine rechtliche Analyse zeigt, dass die FPÖ nicht anders handeln konnte. Straches juristische Schritte gegen die einst von ihm geführte Partei ließen ihr keine andere Möglichkeit.
Strache-Ultimatum zwang Partei zum Handeln
Strache hatte der Partei nämlich ein Ultimatum bis Freitag gestellt und dabei zweierlei gefordert: einerseits die Herausgabe der Zugangsdaten und die Ablöse sämtlicher Administratoren aus der FPÖ, andererseits die Wahrung seiner Namens- und Persönlichkeitsrechte. Das bedeutet, dass er gegen die weitere Veröffentlichung seiner Bilder und Texte und gegen den Weiterbetrieb der Seite unter dem Namen „HC Strache“ durch die FPÖ Klage eingereicht hätte.
Übergabe der wertvollen Seite wäre Untreue
Die Herausgabe der Seite, die mit finanziellen und personellen Ressourcen der FPÖ aufgebaut worden war, stand für die FPÖ nicht zur Diskussion. Zuletzt war der Wert der Seite medial mit mehreren Millionen Euro beziffert worden. Dieses Vermögen an ihr suspendiertes Parteimitglied Heinz-Christian Strache zu verschenken, wäre juristisch vermutlich als Untreue zu qualifizieren und könnte den Verantwortlichen der Partei daher erhebliches rechtliches Ungemach bereiten.
Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht anders zu bewerkstelligen
Innerhalb der von Strache gesetzten Frist wäre es zudem unmöglich gewesen, sämtliche Fotos und Texte, die von ihm persönlich erstellt worden waren, von der Seite zu löschen. Eine Umbenennung verweigerte zuletzt der Konzern Facebook. Somit war die Entfernung der Seite der einzig gangbare Weg, um dem Risiko von Klagen wegen der Missachtung von Persönlichkeitsrechten zu entgehen.
Strache wird wohl auf Herausgabe klagen – mit schlechten Chancen
Die juristische Auseinandersetzung ist damit wohl nicht beendet. Denn die Seite wurde nicht gelöscht, sondern nur offline genommen. Strache wird wohl versuchen, sie einzuklagen. Seine Chancen werden von Experten aber als äußerst schlecht beurteilt, zumal die FPÖ – und nicht er – Geld und Personal zur Verfügung gestellt hat und als Medieninhaber im Impressum der Seite aufschien. Sollte er dennoch Erfolg haben, könnte er sich damit finanziell ins Knie schießen. Denn wenn ihm die Partei die Seite übergeben muss, wird Strache für den erlangten Wert wohl Steuern zahlen müssen, was in die Millionen gehen könnte.
Facebook verweigert Umbenennung und Verschmelzung
Für die FPÖ wiederum ist die Seite unter den gegebenen Umständen nicht nutzbar. Dazu müsste sie diese umbenennen, was Facebook verweigert. Oder sie müsste einen sogenannten „Page-Merge“ durchführen – eine Verschmelzung der Seite „HC Strache“ mit der Seite „FPÖ“. Dies würde dazu führen, dass die Fans der Strache-Seite der FPÖ-Seite zugeschlagen werden und die Strache-Seite verschwindet. Doch auch hier will Facebook nicht mitspielen. Es bleibt abzuwarten, ob die FPÖ – angesichts der schwammig formulierten Geschäftsbedingungen – gegen Facebook rechtliche Schritte ergreifen wird.
Über das Verschwinden der Seite sind wohl beide Streitparteien nicht glücklich. Zuzuschreiben ist es jedoch einzig und alleine Heinz-Christian Strache, der durch sein anwaltliches Vorgehen der FPÖ keinen anderen Ausweg ließ.