Abschiebungen von straffällig gewordenen Afrikanern in deren Heimatländer sind schwierig und teuer. Nach Recherchen des ARD-Magazins „report München“ musste nun für die Rückführung von zwei Kenianern ein Privat-Jet für 137.000 Euro gechartert werden. BR24 berichtet, dass es noch dicker kommt:
14-köpfige Begleitmannschaft mit an Bord
Damit bei der Abschiebung auch keine Probleme mit den illegalen Eindringlingen auftreten, waren neben der Besatzung gleich neun (!) Polizisten mit an Bord des Privat-Jets. Für das körperliche Wohlbefinden der beiden Ausreisenden genügte ein ebenfalls mitfliegender Arzt nicht – auch ein Sanitäter war deshalb zusätzlich mit von der Partie. Damit noch nicht genug: Ein Beauftragter der Grenzschutzagentur Frontex, der als neutraler Beobachter den ordnungsgemäßen Ablauf der Abschiebung dokumentieren sollte, flog auch mit. Wer weiß, was den beiden Herrschaften sonst zugestoßen wäre?
Abgeschobene waren multikriminelle Intensivtäter
Weniger „human“ gingen die als gefährlich eingestuften Afrikaner mit ihrer Umgebung in Deutschland um. Einer der beiden wurde zuletzt wegen versuchten Totschlags verurteilt. So musste ein Opfer des Haupttäters gleich dreimal operiert werden und verlor 80 Prozent seiner Sehfähigkeit. Verurteilungen wegen Beleidigung, Diebstahls, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte runden das Bild ab.
Herkunftsländer narren Deutschland
Eine problemlose Abschiebung in einer Linienmaschine ist nur dann möglich, wenn die Behörden des Heimatlandes „Passersatzpapiere“ für die Betroffenen ausstellen. In diesem Fall waren die aber nur drei Tage gültig. Eine Praxis, die durchaus üblich ist, wenn Heimatländer die Betroffenen eigentlich nicht zurücknehmen wollen, so ein Experte gegenüber „report-München“.
In dieser kurzen Zeitspanne kam nach Angaben der Bundespolizei ein von Beamten begleiteter Flug an Bord einer Linienmaschine nicht mehr in Frage, berichtet das genannte Magazin weiter. Und man muss sich ernstlich fragen, warum es nicht möglich ist, derart unkooperativen Länder beispielsweise anzudrohen, die Entwicklungshilfe zu streichen, wenn sie ihre Landleute nicht selber abholen.