§68 Werden mittels E-Voting abgegebene Stimmen für ungültig erklärt, so sind die betroffenen Wähler schriftlich zu verständigen. |
Ein besseres Argument gegen die Zulassung des E-Voting bei den ÖH-Wahlen im Mai kann man gar nicht finden. Das Zitat ist der Verordnung zur ÖH-Wahl entnommen. Wie angesichts dieser klaren Unvereinbarkeit mit dem Wahlgeheimnis der Wissenschaftsminister Hahn sein Prestigeprojekt noch ernsthaft weiterverfolgen kann, ist mir schleierhaft.
Die FPÖ bringt heute im Nationalrat erneut einen Antrag gegen E-Voting bei der ÖH-Wahl ein und verlangt dazu eine namentliche Abstimmung. Dass die Schwarzen stur hinter ihrem Minister stehen, ist absehbar. Ich bin aber gespannt, wie die SPÖ-Abgeordneten sich verhalten. In den Medien haben sie ja zuletzt klare Skepsis gegenüber E-Voting erkennen lassen – allen voran auch meine Kollegin im Nationalratspräsidium Barbara Prammer. Wird interessant zu sehen, ob die eigenen Bedenken den Koalitionsgehorsam brechen. Das Abstimmungsergebnis werde ich heute noch im Blog veröffentlichen.
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