Während sich in der Presse die Meldungen rund um den so genannten „Tschetschenen-Mord“ in Wien überschlagen, ist es bisher kaum an die Öffentlichkeit gelangt, dass Österreich während der letzten Europaratstagung gemeinsam mit Russland in dieser Causa gemahnt wurde.
(siehe http://assembly.coe.int/ASP/Press/StopPressView.asp?ID=2121).
Der Grund dieser Mahnung war die angeblich schleppende Ermittlung der österreichischen Polizei in diesem Mordfall. Diese Mahnung/Aufforderung stellt für den österreichischen Rechtsstaat ein erschreckend schlechtes Zeugnis dar. Kurios an diesem Vorgang war, dass diese Aufforderung – welche die österreichische Strafverfolgung mit der russischen auf eine Stufe stellt – im zuständigen Ausschuss (Committee on Legal Affairs and Human Rights) mit knapper Mehrheit von nur zwei Stimmen erfolgte. Dieses Votum wäre nicht zum Nachteil Österreichs ausgefallen, wenn alle anderen Vertreter Österreichs, wie z.B. die Grünen, an der Sitzung teilgenommen hätten. Auf Grund des oben geschilderten Sachverhalts war es der freiheitlichen Delegation nicht möglich, die Ermahnung durch einen gemeinsam mit den Russen erarbeiteten Gegenvorschlag zu ersetzen.
Das Grüne Europaratsmitglied, Alexander van der Bellen, zog es vor, der Europaratstagung fernzubleiben um sich mit der Präsidentin Prammer auf eine – medial bekannte – fragwürdige Auslandsreise nach Japan zu begeben.
Abschließend bleibt es zu hoffen, dass Van der Bellen in Zukunft seine Pflichten gegenüber dem Europarat und den österreichischen Behörden wahrnimmt, denn sonst erscheint seine überstrapazierte Sorge über den Ruf Österreichs im Ausland nur noch lächerlich.