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9. Juli 2010 / 13:45 Uhr

Google-Datensammlung: Faymann verspricht Überprüfung

Vor kurzem wurden vom Internetriesen Google im Zuge der bereits umstrittenen Fotografien österreichischer Straßenzüge "versehentlich" auch die dazugehörigen WLAN-Daten der Bevölkerung aufgesammelt – nachdem dies bekannt wurde, wurden die dafür vorgesehenen Geräte aus den Google-Fahrzeugen ausgebaut.

In Deutschland fordern Politiker eine Offenlegung von Struktur und Verwendung der erfassten Daten und sprechen die Sorgen der Datenschützer an: Eine Sammlung solch privater Daten sei "höchst zweifelhaft". Google jedoch hält, wie der offiziellen Website zu entnehmen ist, die Kartographierung der WLAN-Netze für eine "normale Praxis", um die Positionsbestimmung mobiler Internetnutzer zu vereinfachen.

Eine Anfrage der FPÖ-Verfassungssprechers Harald Stefan bezüglich der gesammelten Informationen wurde von Bundeskanzler Werner Faymann beantwortet. Darin stellt er fest, dass die Meldung, die die Datenschutzbehörde von Google Street View erhalten hat, keinerlei Verwendung von WLAN-Daten inkludierte. Aus diesem Grund wurden von Google weitere Informationen sowie die Beantwortung eines Fragebogens eingefordert, die im Moment in einem Prüfverfahren bearbeitet werden – vorerst wurden dem Unternehmen weitere Fahrten untersagt.


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Doch ob WLAN-Daten überhaupt unter das Datenschutzgesetz fallen, geht aus der Antwort nicht hervor – beziehungsweise hängt davon ab, ob direkt bzw. indirekt personenbezogene Daten aufgesammelt wurden. Grundsätzlich haben Betroffene trotzdem das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen – dies kann jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn die betreffenden Daten "nur" indirekt personenbezogener Natur sind. Das sind solche Daten, bei denen der Personenbezug der Daten vom Auftraggeber, Dienstleister oder Empfänger mit rechtlich zulässigen Mitteln nicht bestimmt werden kann.

Nichtsdestotrotz erklärt Faymann stolz, das Bundeskanzleramt habe für die Republik die "notwendigen" Schritte zur Rechtswahrung bereits gesetzt – was auch immer er darunter versteht.


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