Facebook spielt eine Schlüsselrolle bei der Vernetzung kommunikationsfreudiger Internetnutzer. Zahlreiche Funktionen ermöglichen den Benutzern die möglichst einfache Verbindung mit all ihren Freunden: Unter anderem können die User ihre Kontaktlisten anderer Dienste Facebook zur Verfügung stellen, um die ihnen bekannten Menschen in das Online-Netzwerk einzuladen. Diese Praktik stößt nun in Deutschland auf Kritik: Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar ortet eine Verletzung des deutschen Datenschutzrechtes und möchte nun eine Strafe von bis zu 300.000 Euro erwirken.
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Durch den automatischen Versand von Einladungen erhält Facebook nämlich nicht nur Daten des bereits registrierten Nutzers, der die Einladungen veranlasst. Auch die Adressen, an die die Einladungen verschickt werden, werden gespeichert und ausgewertet. Bei etlichen Betroffenen erweckt dies berechtigte Sorge: Trotz ihrer Entscheidung, nicht an der Datensammlung teilzuhaben, besitzt Facebook nun ihre Adresse und ist in der Lage, aus den Anfragen soziale Beziehungen auszufiltern – was angesichts der in den Einladungen enthaltenen Kontaktvorschläge vermutlich bereits geschieht.