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DDR

21. Juli 2010 / 23:20 Uhr

Ramelows Eigentor: Linkspartei “mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen”

In zwei Instanzen hat Bodo Ramelow gewonnen, doch der Staat hatte den längeren Atem. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte die Überwachung des Thüringer Linkspartei-Fraktionschefs Bodo Ramelow für rechtens.

Ramelow (Bild) geriet schon in den 1980er Jahren erstmals ins Visier des Verfassungsschutzes. Damals noch in Hessen, hatte er eine Solidaritätserklärung für einen Anhänger der Deutschen Kommunistischen Partei abgegeben, der mit einem Berufsverbot belegt werden sollte. Kommunistische Aktivitäten waren in der Bundesrepublik- anders als in Österreich, wo sie für viele den Beginn einer Karriere in Politik oder Medien darstellten – wirklich verpönt, litt doch ein Teil Deutschlands jahrzehntelang unter dem Joch der real existierenden DDR.

Solidaritätsaufrufe von Semi-Promis im Vorfeld des Verfahrens waren nutzlos: Ramelow hatte, wie sich jetzt zeigte, seiner Partei mit der Klage gegen die Überwachung ein Eigentor geschossen, denn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fiel grundsätzlich aus. Die Richter hielten die Maßnahme für angemessen, weil die Linkspartei – immerhin die Nachfolgerin der zur PDS mutierten SED – als kommunistische Partei einzustufen ist. Sie sagten es nicht in diesen Worten, aber doch eindeutig: Die Beobachtung sei gerechtfertigt, weil Ramelow ein Spitzenvertreter einer Partei mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen sei. Und: Mit der Kommunistischen Plattform und dem Marxistischen Forum sowie der Jugendorganisation Solid gebe es Gruppierungen in der Partei, die Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolgten. Man müsse davon ausgehen, dass die Linke als Gesamtpartei derzeit noch für eine Entwicklung offen sei, die diesen Bestrebungen folge. Folgerichtig können wohl auch andere Mandatare der Linkspartei auf der Basis dieses Richterspruchs geheimdienstlich überwacht werden.

Aber was heißt da überhaupt überwacht? Was manche Medien gar als “Ausspionieren” bezeichnen, ist nicht mehr als die Sammlung und Dokumentation öffentlich zugänglicher Quellen. Alles, was so im Internet, in Zeitungen und auf Flugblättern über Ramelow steht und was er selbst in Radio- und Fernsehinterviews verzapft. Das kann im Prinzip jeder Bürger machen – ohne gerichtliche Genehmigung.

Worüber die Linken jetzt lauthals jammern, das tun ihre Antifa-Freunde seit Jahren, wenn es gilt, angebliche oder tatsächliche Verfassungsfeinde aus der gegenüberliegenden politischen Ecke an den Pranger zu stellen. Anders als bei Ramelow verstauben die gesammelten Unterlagen jedoch nicht in der Schublade irgendeines Geheimdienstlers, sondern werden ins Internet gestellt oder am besten noch in der Nachbarschaft des Zielobjekts verteilt – samt zugehöriger Demo-Randale, versteht sich. Bloß dass sich die Hobby-Schnüffler der Antifa im Gegensatz zum Staat vor keinem Gericht rechtfertigen müssen.

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