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8. August 2010 / 22:09 Uhr

FDP will gefährliche Verbrecher mit Fußfessel bändigen

Die deutsche Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP will verstärkt elektronische Fußfesseln für gefährliche Straftäter einsetzen. Dabei stützt sich die linksliberale Politikerin auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, wonach die nachträgliche Sicherungsverwahrung als rückwirkend verhängte Strafe nach der Genfer Menschenrechtskonvention unzulässig sei. 70 Straftäter, darunter Mörder und Vergewaltiger, könnten so auf freien Fuß gelangen.

FußfesselNoch sieht das Strafgesetzbuch drei Formen der Sicherungsverwahrung – eine freiheitsentziehende Maßregel, um die Bevölkerung zu schützen – vor. Bei hochgefährlichen Straftätern kann das Gericht entweder bereits mit dem Urteil eine anschließende Sicherungsverwahrung beschließen oder sich die Möglichkeit einer solchen offen halten (§ 66 und 66a StGB). Die dritte Möglichkeit, jene die jetzt vom EGMR gekippt wurde, sieht eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Paragraf 66b des Strafgesetzbuches vor, wenn sich die Gefährlichkeit erst im Strafvollzug herausstellt. Diese Form besteht erst seit Juli 2004. Im Vorjahr waren insgesamt 476 Personen in Sicherungsverwahrung.

Die FDP will das weitere Festhalten künftig nur noch erlauben, wenn es bereits im Urteil verhängt wurde oder es sich das Gericht vorbehält. Jene 70 Straftäter, die aufgrund des EGMR-Urteils nun freigelassen werden müssen, sollen eine elektronische Fußfessel bekommen. 15 wurden mittlerweile bereits aus der Haft entlassen. Vom Koalitionspartner CDU kommt dazu allerdings keine Zustimmung. „Wer ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung darstellt, darf nicht auf freien Fuß kommen“, reagiert ein CDU-Politiker. Die Union will deshalb eine sogenannte „Sicherungsunterbringung“ schaffen, also eine nachträgliche Sicherungsverwahrung in einer gefängnisähnlichen Einrichtung.

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Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft lehnt den Einsatz von Fußfesseln ab. Diese seien bei Schwerverbrechern völlig sinnlos, meinte deren Vorsitzender Rainer Wendt. „Man weiß zwar wo der Verbrecher ist, aber nicht was er macht“, wird er in der Bild am Sonntag zitiert. In Kassel vergewaltigte unlängst ein verurteilter Sexualstraftäter trotz polizeilicher Überwachung erneut eine Frau. Außerdem seien für die Überwachung einer Person rund um die Uhr 20 Polizeikräfte notwendig.

Foto: Peter Reinäcker / Pixelio.de

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